Wie und wo wird Elternzeit beantragt?
Die Elternzeit beantragst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber. Der Antrag muss deinem Chef spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit unterschrieben vorliegen. Eine Zustimmung deines Chefs ist rechtlich nicht nötig. Wir empfehlen jedoch, die Mitteilung bestätigen zu lassen oder sie per Einschreiben zu schicken.
Beachte: Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit beginnt ein besonderer Kündigungsschutz, den du über die gesamte Elternzeit genießt. Mit der Sieben-Wochen-Frist bleibt dir für die Anmeldung der Elternzeit also genau eine Woche, in der du keine Kündigung befürchten musst.
Hier findest du weitere Hinweise für deinen Antrag:
Artikel: Antrag auf Elternzeit
Artikel: Elternzeit – Chance für Familie und Beruf
Artikel: Elternzeit und Elterngeld
Was muss der Antrag beinhalten?
Ein formloses Schreiben an deinen Chef genügt. Darin gibst du verbindlich an, wie du die ersten zwei Jahre deiner Elternzeit gestalten willst, d.h. in welchen Zeiträumen innerhalb der ersten beiden Lebensjahre deines Kindes du Elternzeit nimmst.
Gib dabei genaue Daten an und vermeide Formulierungen wie „Elternzeit für ein Jahr“. Wenn du als Vater unmittelbar nach der Geburt deines Kindes Elternzeit nehmen möchtest, gib als Beginn „ab Geburt“ an. Nenne deinem Chef auch das voraussichtliche Geburtsdatum, damit dieser sich z.B. um eine Vertretung kümmern kann.
Falls du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest, solltest du das hier bereits andeuten und Vorschläge zum Zeitpunkt und zur genauen Stundenzahl machen. So kannst du vermeiden, dass dein Chef den Antrag ablehnt, weil er z.B. schon für die gesamte Dauer deiner Elternzeit eine Ersatzkraft eingestellt hat.
Alle wichtigen Musteranträge findest du hier:
Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber (Muster)
Welche Fristen sind für den Antrag zu beachten?
Sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit bei deinem Chef angemeldet werden. Die Elternzeit beginnt für die Mutter frühestens nach Ende des Mutterschutzes (d. h. in der Regel nach der achten Woche nach der Geburt des Kindes) und für den Vater frühestens mit der Geburt des Kindes.
Beachte: Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit beginnt für Mütter und Väter ein besonderer Kündigungsschutz, der über die ganze Auszeit Gültigkeit hat. Mit der Sieben-Wochen-Frist bleibt dir für die Anmeldung der Elternzeit also genau eine Woche, in der du keine Kündigung befürchten musst.
Was passiert, wenn ich die Frist nicht eingehalten habe?
Wenn du die Frist nicht eingehalten hast, beginnt die Elternzeit immer sieben Wochen, nachdem dein Chef deinen Elternzeitantrag erhalten hat – der Termin für den Beginn deiner Elternzeit verschiebt sich also entsprechend um sieben Wochen.
Elternzeit und Elterngeld – erhalte, was dir zusteht!
Seit 2007 wird Eltern durch die Elternzeit ermöglicht, in der Anfangsphase der Kindererziehung beruflich zu pausieren und den Lohnausfall in dieser Zeit zu einem gewissen Teil über das Elterngeld abzufangen. Ebenfalls im „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ (BEEG) verankert: ein Recht auf Teilzeitarbeit. Eltern, die von diesem Recht Gebrauch machen, werden ab Juli 2015 durch die „ElterngeldPlus“-Reform neue Möglichkeiten zur Flexibilisierung ihrer Berufspause bzw. ihres Elterngeldbezuges geboten.
Weitere Informationen findest du beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Was gilt, wenn mein Kind kurz vor oder kurz nach dem ermittelten Termin zur Welt kommt?
Wird dein Kind kurz vor oder nach dem errechneten Geburtstermin geboren, muss dir dein Chef die Elternzeit entsprechend flexibel einräumen. Mütter müssen ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist anmelden. Kommt das Kind am errechneten Termin oder später zur Welt, muss die Anmeldung der Elternzeit also innerhalb der ersten Lebenswoche deines Kindes beim Arbeitgeber eingegangen sein.Was gilt, wenn mein Kind ein Frühchen ist, also mehr als drei Wochen zu früh geboren wurde?
Bei einer Frühgeburt verlängert sich für Mütter die Mutterschutzfrist um die Zeit, die das Kind zu früh kommt – mindestens aber auf 12 Wochen nach der Geburt. Soll sich die Elternzeit direkt an den Mutterschutz anschließen, haben Mütter auch entsprechend mehr Zeit, um die Elternzeit – unter Einhaltung der Sieben-Wochen-Frist – anzumelden.
Väter können die Anmeldefrist der Elternzeit beim Arbeitgeber aus dringenden Gründen – und mindestens sieben Wochen vor Beginn – verkürzen. Eine Frühgeburt ist ein solcher dringender Grund.
Ratgeber-Übersicht
Elternzeit
Elternzeit: Anspruchsvoraussetzungen
Elternzeit: Dauer und Aufteilung
Elternzeit: Zuschüsse und Sozialversicherung
Elternzeit: Kombination mit Job und Ausbildung
Elterngeld
Elterngeld: Anspruchsvoraussetzungen
Elterngeld: Antrag
Elterngeld: Bezugszeitraum und Aufteilung
Elterngeld: Betrag
Elterngeld: Zusammensetzung
Elterngeld: Steuerabzüge und Sozialabgaben
Elterngeld: Sozialleistungen, Lohnersatzleistungen, Versicherung
Geburtsvorbereitung – Wie sinnvoll ein Kurs ist
Die Geburt rückt näher? Ein Geburtsvorbereitungskurs bietet dir Sicherheit, Pflegetipps, Austausch mit anderen Schwangeren und vieles mehr. Was genau dich dort erwartet? Schau es dir hier an: