Elterngeld – Notwendige Unterlagen
Für einen Elterngeldantrag benötigst du eine Vielzahl an Unterlagen. Wer sich früh darum kümmert, kann nach der Geburt schnell seinen Elterngeldantrag einreichen.
Ratgeber Elterngeld-Antrag
Weitere Informationen zum Elterngeld-Antrag findest du hier:
Und Informationen zum Elternzeit-Antrag gibt es hier:
Das Gute ist: Wenn du den Antrag online ausfüllst, stellt dir das Anmeldeportal eine Checkliste zusammen mit den Unterlagen, die du individuell mit einreichen musst.
Diese Unterlagen musst du in aller Regel zu deinem Antrag dazu legen:
- Geburtsurkunde deines Babys (das Original mit dem Verwendungszweck“ für Elterngeld“
- Letzter Steuerbescheid
- Bestätigung deiner Krankenkasse über die Zahlung des Mutterschaftsgeldes (ggf. auch eine Negativbescheinigung, also dass du kein Mutterschaftsgeld erhalten hast)
- Nachweis deines Arbeitgebers über die Zahlung des Zuschusses zu deinem Mutterschaftsgeld nach der Geburt (sofern du Anspruch hattest)
- Als Beamtin, Nachweis deines Gehaltes nach der Geburt für die Dauer deines Mutterschutzes
- Ggf. Nachweis deiner Elternzeit von deinem Arbeitgeber
- Kopien deiner Lohnbescheide aus dem maßgeblichen Bemessungszeitraum:
Bei Angestellten mit Mutterschutz: i.d. R. die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, sonst die letzten 12 Monate vor Geburtsmonat ( gilt auch für Beamt*innen)
Bei Selbständigen: i.d.R. Steuerbescheid bzw. Einnahmen/Überschussrechnung aus dem letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum)
Bei Elternteilen mit sog. Mischeinkünften (also sowohl selbständig als auch angestellt bzw. verbeamtet): i.d.R. Steuerbescheid bzw. Einnahmen/Überschussrechnung aus dem letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum + die Lohnbescheide aus dem letzten steuerlichen Veranlagungszeitraum
- ggf. Nachweis der Steuerklasse 2, wenn du alleinerziehend bist und daher die vollen 14 Monate Basiselterngeldanspruch geltend machst
- ggf. Angabe bzw. Nachweis über den voraussichtlichen Lohn oder Einnahmen aus der Selbständigkeit, die du während des Elterngeldbezugs beziehen wirst
- ggf. Nachweis von z.B. Arbeitslosengeld 1 oder anderer Lohnersatzleistungen, sofern du das Geld während des Elterngeldbezugs weiter beziehen wirst
WICHTIG ZU WISSEN
Wenn du nach dem Lesen unserer Artikel noch weitere Fragen hast, mehr Details wissen willst oder etwas nicht ganz verstanden hast, hast du verschiedene Möglichkeiten, dich kostenlos näher zu informieren oder auch beraten zu lassen
1. Im Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums findest du viele Infos rund um die staatlichen Familienleistungen, den Elterngeldrechner und sonstiges Wissenswertes rund um Geburt und Familie
Familienwegweiser des Bundesfamilienministeriums
2. Du kannst dir die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ hier herunterladen. Das Heft informiert umfassend und ausführlich zu den Themen Elternzeit und Elterngeld.
3. Wenn du einzelne Fragen hast, kannst du dich an das Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums wenden: Tel. 030 201 791 30 oder auch an deine Elterngeldstelle in deinem Bezirk
4. Du kannst dich auch jederzeit kostenlos (auch noch nach der Geburt deines Babys) bei einer der zahlreichen staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen beraten lassen. Adressen in deiner Nähe findest du hier
Babypflege will gelernt sein
Ein Säuglingspflegekurs bietet dir viele Tipps für einen sorgsamen Umgang mit deinem Baby – oft auch schon vor der Geburt! Unsere junge Vlogger-Mami Manu zeigt dir, was du dort lernst: