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U-Untersuchungen zur Vorsorge für Kinder ändern sich – und mit ihnen das „Gelbe Heft“

Nach der Geburt überreicht dir die Hebamme oder die Geburtsstation das sogenannte Gelbe Heft. Es erinnert die Eltern an eine regelmäßige gesundheitliche Vorsorge für ihre Kinder. Gleichzeitig dokumentiert dein Kinderarzt in diesem Kinderuntersuchungsheft die Befunde aller Vorsorgeuntersuchungen von U1 bis U9.

In diesem Artikel:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt die Kinder-Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern überarbeitet. Sie tritt zum 1. September 2016 in Kraft. Das heißt: Ab jetzt erhalten frischgebackene Eltern das neue U-Heft mit den Neuerungen für U1 bis U9. Aber: Wer ein „altes gelbes Heft“ hat, behält es. Noch ist die Vergütung der zusätzlichen Untersuchungen nicht geregelt, weshalb Kinderärzte ihre kleinen Patienten noch nach der alten Kinder-Richtlinie untersuchen. Daher die Bitte an die Eltern: nicht wundern über den Zusatz im neuen Heft: „untersucht nach den alten KiRiLi (Kinderrichtlinien)“.

Wichtige Änderungen im Gelben Heft im Überblick

Herausnehmbare Teilnahmekarte als Nachweis

Das neue Heft enthält nun eine abtrennbare Teilnahmekarte. Mit ihr können Eltern zum Beispiel gegenüber der Kita oder dem Jugendamt nachweisen, dass sie die Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen haben. Dabei müssen sie keine vertraulichen Informationen zu Entwicklungsständen des Kindes weitergeben.

Frühinformationen zur Kindesentwicklung

Schon vor der Untersuchung haben Eltern die Möglichkeit nachzulesen, welche Entwicklungsschritte sie im jeweiligen Alter ihrer Kinder erwarten können. Zudem gibt es Raum für Notizen, so dass Eltern schon vor dem Termin aufschreiben können, was ihnen bei der Entwicklung oder dem Verhalten ihres Kindes auffällt oder sie beunruhigt.

Neue Standards für Seh- und Hörtests, Sprache und Motorik

Es gibt neue Standards für Seh- und Hörtests – etwa ein Hörtest als verpflichtender Bestandteil der U8 mit zirka vier Jahren – sowie ein genaueres Screening der Entwicklung von Sprache und Motorik.

Psychosoziale Entwicklung: Verhalten und Interaktion genauer beobachten

Anhand von Fragebögen, aber auch durch Beobachtungen, wie Eltern und Kinder interagieren, soll die Kinderärztin oder der Kinderarzt nun auch die psychosoziale Entwicklung des Kindes im Rahmen der Vorsorge untersuchen und dokumentieren.

Impf-Beratung ist jetzt verpflichtend

Ausführliche Beratung, etwa zum Stillen, zu Impfungen, anhaltendem Schreien, ist ausdrücklich vorgesehen. Gibt es hier erweiterten Bedarf, braucht der Arzt oder die Ärztin mehr Zeit, besteht die Möglichkeit, dies im „Gelben Heft“ zu vermerken.

Neugeborenenscreening um Mukoviszidose-Test erweitert

Eine Testung auf Mukoviszidose ist nun standardmäßig vorgesehen, wenn die Eltern hierfür ihr Einverständnis geben. Eine Aufklärung zu dieser Untersuchung sollte in der Geburtsklinik durch einen Arzt erfolgen. Mukoviszidose ist eine vererbte, noch unheilbare Stoffwechselerkrankung, bei der die Organe übermäßig viel Schleim produzieren.

Mehr Aufmerksamkeit für Zahnpflege

Mundhygiene und Kariesprophylaxe spielen mit der neuen Kinder-Richtlinie eine größere Rolle. Eltern werden noch besser über das frühzeitige Vorsorgeangebot mit regelmäßigen Terminen in der zahnärztlichen Praxis aufgeklärt.

Kritik an der neuen Kinder-Richtlinie

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat die neue Kinder-Richtlinie kritisch unter die Lupe genommen und kommt zu folgenden Ergebnissen: Die Befragung der Eltern zur psychosozialen Entwicklung ihres Kindes gehe nicht weit genug: „Wir arbeiten seit Jahren mit standardisierten Fragebögen, die von einigen Krankenkassen bereits in ihren eigenen „grünen Heften“ bereitgestellt wurden. Wir hatten gefordert, dass diese auch Teil der neuen Richtlinien werden. Dies wurde leider nicht berücksichtigt.“, sagt Dr. Hermann Josef Kahl, Bundespressesprecher der BVKJ.

Auch Dr. Tanja Brunnert, Pressesprecherin des BVKJ in Niedersachsen, hat Verbesserungsvorschläge. Zwar begrüße sie es sehr, dass ein Hörtest als verpflichtender Bestandteil der U8 mit zirka 4 Jahren in die Untersuchung aufgenommen wurde. „Allerdings sind in diesem Alter doch noch einige Kinder mit der sogenannten Tonaudiometrie überfordert. Hier hätte ich mir mehr Flexibiliät gewünscht, denn die meisten Kinder- und Jugendärzte haben die Möglichkeit in diesem Alter eine Sprachaudiometrie zu machen. Hier muss das Kind nicht auf einen Ton reagieren, sondern erkennt ein gesprochenes Wort. Dies fällt einigen Kindern leichter“, erklärt die Kinderärztin aus Göttingen.

Neue Untersuchungen sind noch keine Kassenleistung

Ein großes Problem stellt auch die Vergütung der neuen zusätzlichen Untersuchungen dar: Denn obwohl die neue Kinder-Richtlinie gesetzlich verankert und beschlossen ist, ist sie noch keine Kassenleistung, da die neue Vergütung noch nicht geregelt ist. „Eine schwierige Situation für alle Beteiligten", so Kinderärztin Dr. Tanja Brunnert. Der Bewertungsausschuss hat sechs Monate Zeit, dies zu regeln. Danach soll es entweder eine entsprechende Regelung geben oder die Eltern reichen eine Privatabrechung bei ihrer Kasse ein und haben Anspruch auf Erstattung.
Brunnerts Fazit: „Nachdem nun wirklich seit Jahren verhandelt wurde, ist es endlich zu einer Einigung gekommen. Kritikpunkte an solchen Neuerungen wird und soll es immer geben. Ich hoffe sehr, dass sich rasch zur Vergütung dieser neuen Vorsorgeleistungen geeinigt wird. Da wir einen deutlich höheren zeitlichen und auch apparativen Aufwand in der Praxis haben, muss sich dies auch in der Bezahlung niederschlagen. Dann können wir mit den neuen Inhalten hoffentlich auch besser auf die Probleme der Familien eingehen.“

Die U1 bis U9

Die 10 Vorsorgeuntersuchungen von Kopf bis Fuß: Was wird wann untersucht? Übersicht der Vorsorgeuntersuchungen (nach der bisherigen Kinder-Richtlinie) als Download.

U-Untersuchungen im Überblick (PDF)

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Warum Vorsorgeuntersuchungen für Kinder so wichtig sind

Kinder sollen sich körperlich und geistig gesund entwickeln. Deshalb haben sie gemäß § 26 SGB V Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre Entwicklung beeinträchtigen könnten. Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind die U1 bis U9 sowie spezielle Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen. Sie werden in festgelegten Abständen vom Kinderarzt durchgeführt, um zum Wohle des Kindes möglichst schnell und in Zusammenarbeit mit einem Facharzt auf Fehlentwicklungen und Erkrankungen zu reagieren.