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Umschulung nach der Elternzeit – Der Wiedereinstieg ins Berufsleben

Wer sich eine Auszeit vom Job nimmt, sollte sich bemühen, nicht den Anschluss zu verlieren. Gerade Mütter und Väter, die aus der Elternzeit an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, stehen vor großen Herausforderungen. Aber es gibt Alternativen. So kann man seine Jobaussichten nach der Elternzeit zum Beispiel mit einer Umschulung verbessern. Wir zeigen, was möglich ist, wo es Unterstützung gibt und geben Tipps um eine geeignete Umschulung zu finden.

In diesem Artikel:

So sieht die rechtliche Lage bei der Elternzeit aus

Es gibt nichts Schöneres als die ersten Lebensjahre seines Kindes hautnah mitzuerleben. Eltern haben deswegen die Möglichkeit, in Elternzeit zu gehen. Jedem Elternteil stehen bis zu 36 Monate Elternzeit zu – entweder gemeinsam oder getrennt. Der Anspruch darauf besteht bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Für Geburten ab dem 01.07.2015 können 24 Monate Elternzeit flexibel zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Doch irgendwann endet die Elternzeit und dann heißt es, wieder Fuß im Berufsleben zu fassen. Grundsätzlich besteht das Recht, nach der Elternzeit wieder einen "gleichwertigen Arbeitsplatz" zu bekleiden. Das heißt: Der neue Arbeitsplatz darf nicht mit einer Schlechterstellung, wie beispielsweise einem geringeren Gehalt, einhergehen.

Was aber, wenn man gar nicht in seinen alten Job zurück möchte oder kann? Dann gibt es die Möglichkeit, Umschulungen nach der Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Wer sich für diesen Schritt entscheidet, kann beim beruflichen Neustart sogar staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, dem Neustart nach der Babypause ein wenig gelassener entgegenzutreten. Wie das gelingt? Mit einer Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahme während der Elternzeit kann man seine Chancen auf eine gut bezahlte Vollzeit- oder Teilzeitstelle erhöhen. Solche Qualifizierungsmaßnahmen sind in vielen Fällen gut mit der Kinderbetreuung vereinbar, etwa dann, wenn die Weiterbildung per Fernstudium von zuhause aus stattfindet.

Was spricht für eine Umschulung nach der Elternzeit?

Zu kaum einem anderen Zeitpunkt als während der Elternzeit ergibt sich die Gelegenheit, über seine berufliche Zukunft nachzudenken. Bin ich mit meinem Beruf wirklich zufrieden? Erfüllt mich mein Berufsalltag? Oder möchte ich lieber einen anderen Job ausüben? Wer die letzte Frage mit "ja" beantwortet, kann sich im Zuge einer Umschulung entweder für einen komplett neuen Beruf entscheiden oder aber vor dem beruflichen Wiedereinstieg einen höheren Bildungsabschluss erwerben und sich damit Aufstiegschancen im Beruf sichern.

Familie und Karriere miteinander zu vereinen, kann bislang ungeahnte Herausforderungen mit sich bringen. Starre Arbeitszeitmodelle, Unflexibilität im Team oder unzureichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind nur einige von vielen Hürden. Einige erwägen deswegen, eine neue Richtung einzuschlagen und sich beruflich komplett zu verändern. Vielleicht entdeckt man ungeahnte Talente in sich oder kann nach Schwangerschaft und Geburt keine schweren körperlichen Tätigkeiten mehr ausführen? Oder man verspürt den Wunsch, nach der Rückkehr in die Arbeitswelt mehr Zeit mit der Familie zu verbringen. Letzteres ist nicht in jedem Beruf möglich, so dass hier eine berufliche Neuorientierung durchaus sinnvoll sein kann.

Das Ziel von Umschulungen

Je länger die berufliche Auszeit war, umso schwieriger ist es, mit eventuellen Veränderungen im Berufsumfeld zurechtzukommen. Wer in Elternzeit ist, hat nun zwei Möglichkeiten: entweder frischt er seine Kenntnisse im erlernten Beruf mit einer Qualifizierungsmaßnahme auf oder er entscheidet sich für eine Umschulung – und damit für einen neuen Beruf. Weil einem eine Umschulung einiges abverlangt, sollte man diesen Schritt gut planen. Denn bei einer Umschulung kann es etwa zwei bis drei Jahre dauern bis man einen neuen Berufsabschluss hat. Durchhaltevermögen ist also ebenso gefragt wie das Finden von Lösungen für das in diesen Zeitraum geringere Einkommen.

Den passenden Umschulungsberuf wählen

Nicht jeder weiß sofort, welcher Beruf zu ihm passt. Dementsprechend schwer ist es, sich für eine geeignete Umschulungsmaßnahme zu entscheiden. Folgende Fragen können dabei helfen, sich zu orientieren:

  • Wo liegen meine Stärken? Und welche Grenzen habe ich?
  • Welche beruflichen Tätigkeiten möchte ich ausüben?
  • Welche beruflichen Interessen habe ich?
  • Was macht für mich ein gutes Berufsleben aus?
  • Wie viel Stress möchte ich mich in meinem Job aussetzen?
  • Was möchte ich beruflich erreichen?

Wer sich unsicher ist, kann sich bei der beruflichen Neuorientierung unterstützen lassen. Mit einem geförderten Coaching zum beruflichen Wiedereinstieg kann gemeinsam mit einem versierten Experten herausgefunden werden, welcher Beruf zu einem passt.

Welche Unterstützung gibt es bei Umschulungen?

Möchte man seinem bereits erlernten und bisher ausgeübten Beruf nicht weiter nachgehen, kann man eine zweite Ausbildung machen. Unter gewissen Voraussetzungen besteht dabei die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Eine Alternative stellen Umschulungen dar. Im Gegensatz zu einer zweiten Ausbildung ist der aufzuwendende Zeitraum bei einer Umschulung in der Regel kürzer. Anstatt einer geringen Ausbildungsvergütung erhält man außerdem ein Umschulungsgehalt.

Ein großer Vorteil bei Umschulungen: sie sind förderfähig. Entweder wird die Umschulung vom Arbeitsamt oder vom Jobcenter finanziert.

Umschulung durch das Arbeitsamt

Besteht trotz Anspruch auf Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht die Möglichkeit, zum alten Arbeitgeber zurückzukehren, ist man nach Rückkehr aus der Elternzeit von Arbeitslosigkeit bedroht. Das bedeutet, dass einem in diesem Fall nicht nur Arbeitslosengeld 1 (ALG I) zusteht – die Agentur für Arbeit kann einen auch dabei unterstützen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Möglich wird dies über eine Kostenübernahme von Weiterbildungen oder Umschulungsmaßnahmen. Ob man förderfähig ist, klärt man am besten bei einem Beratungstermin direkt beim Arbeitsamt.

Umschulung durch das Jobcenter

Bestand vor der Elternzeit eine Arbeitslosigkeit, ist nach Beendigung der Elternzeit das Jobcenter für einen zuständig. Auch dieses kann bei Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen helfend unter die Arme greifen.

Laut Sozialrecht besteht generell kein Anspruch auf eine geförderte Umschulung – unabhängig davon, wie lange die Erstausbildung zurückliegt oder wie schlecht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt stehen. Die Finanzierung von Umschulungen ist immer eine Ermessensleistung. Deswegen ist es empfehlenswert, sich vor einem Beratungsgespräch Argumente für eine Umschulungsfinanzierung zurechtzulegen.

Umschulung und Familie unter einen Hut bekommen

Ob direkte Rückkehr zum alten Arbeitsplatz, Weiterbildung oder Umschulung – eine gute Organisation der Kinderbetreuung stellt immer das Fundament für die Rückkehr ins Berufsleben dar. Eine rechtzeitige Organisation ist deswegen empfehlenswert.

Je nach Möglichkeiten und Vorlieben kommen folgende Optionen für eine Kinderbetreuung infrage:

  • Kinderkrippe
  • Kindergarten
  • Ganztagesschule
  • Tagesmutter
  • Au-pair
  • Betreuung durch Familienangehörige

Gut organisiert ist halb gewonnen

Mit einer Umschulung gehen große Veränderungen einher. Umso wichtiger ist es, das Vorgehen Schritt für Schritt zu planen. Dazu gehört nicht nur die Abwägung finanzieller Unterstützungsmaßnahmen – auch Kinderbetreuung und Haushaltsplanung müssen organisiert werden.