Wann: In der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche. Wie: Ultraschall-Untersuchung. Wo: Bei der Frauenärztin. Was: Zur Untersuchung fährt der Arzt mit dem Schallkopf des Ultraschall-Geräts über die Bauchdecke, oder er führt über die Scheide einen Schallkopf ein. Das Gerät erzeugt Schallwellen in einer Frequenz, die für Menschen nicht wahrnehmbar ist. Vom Körpergewebe werden die Schallwellen wie ein Echo zurückgeworfen – je nach Art seiner Struktur unterschiedlich stark. Aus dem Echo errechnet ein Computer daraufhin das Bild von Gebärmutter und Bauchraum. Dieses wird auf dem Monitor sichtbar. Mit dem ersten Basisultraschall wird überprüft, ob sich die Eizelle in der Gebärmutter eingenistet hat. Begutachtet werden außerdem die Menge an Fruchtwasser, die Lage der Plazenta, die Größe des Embryos und sein Herzschlag. Mit dem Ultraschall lassen sich auch Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaften feststellen. Und es wird möglich, den voraussichtlichen Geburtstermin näher einzugrenzen. Nutzen: Der erste Basisultraschall (wie auch später der zweite und dritte) kann einen normalen Verlauf der Schwangerschaft bestätigen. Häufig werden aber auch kleinere Auffälligkeiten erfasst, die sich später als harmlos herausstellen. Das kann zur Verunsicherung führen. Ergebnis: Nicht immer liefert die Untersuchung ein richtiges Ergebnis. Bei etwa einer von 100 Schwangeren kommt es zu einer fehlerhaften Diagnose. Risiken: Ob Ultraschallwellen dem Ungeborenen schaden können, ist nicht abschließend geklärt. Einige Studienergebnisse deuten darauf hin, dass die Wellen im 1. Schwangerschaftsdrittel die Entwicklung der Gehirnzellen im Fötus stören können. Schwangere sollten sich deshalb vor jeder Ultraschall-Untersuchung über Nutzen und Risiken informieren. Um mögliche Risiken abzuwenden, empfehlen kritische Wissenschaftlerinnen und Ärztinnen eine Ultraschall-Untersuchung nur, wenn sie medizinisch begründet ist. Ihr Rat: so selten und so kurz wie möglich mit der geringsten Intensität. (Mehr Infos auf www.greenbirth.de und isppm.ngo). In einigen Ländern wie Großbritannien, Kanada und Schweden wird diese Ultraschall-Untersuchung nicht allgemein empfohlen, da die Sicherheit pränataler Ultraschalldiagnostik für das 1. Schwangerschaftsdrittel nicht ausreichend belegt ist und die Ergebnisse dieser recht frühen Untersuchung nicht aussagekräftig genug sind. Gesundheitliche Folgen für die Mutter: Die Ultraschall-Untersuchung gilt als unschädlich für die Mutter. Kosten: Die Krankenkassen tragen die Kosten. Experteneinschätzung von Dr. Ulrike Bös, Frauenärztin: „Der erste Basisultraschall zeigt nicht nur, ob die Schwangerschaft an der „richtigen“ Stelle sitzt, also in der Gebärmutterhöhle. Er ist auch entscheidend für die zeitliche Festlegung des Geburtstermins und damit den Beginn des Mutterschutzes. Natürlich ist der erste Basisultraschall auch wichtig, um sicherzustellen, dass der Embryo sich in den ersten zwölf Wochen gut und ohne Auffälligkeiten entwickelt hat.“ zum PDF-Download
In der Rubrik Schwangerschaftsvorsorge (SV) gibt es außer Ultraschall 9. SSW-12. SSW: Erster Basisultraschall (SV)