Wann: Ab der 6. Schwangerschaftswoche. Wie: Ultraschall-Untersuchung. Wo: Bei der Frauenärztin. Was: Um eine Schwangerschaft festzustellen, kann die Frauenärztin zusätzlich zum Schwangerschaftstest eine Ultraschalluntersuchung etwa ab der sechsten Schwangerschaftswoche durchführen. Dazu führt sie den Schallkopf des Ultraschallgeräts vaginal ein. Dieser sendet Schallwellen in einer Frequenz aus, die für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbar ist. Das Körpergewebe wirft die Schallwellen zurück wie ein Echo, und zwar je nach Art seiner Struktur unterschiedlich stark. Aus dem Echo errechnet ein Computer daraufhin ein Bild von Gebärmutter und Bauchraum, das dann auf dem Monitor zu sehen ist. Beim ersten Ultraschall in der Schwangerschaft ist zunächst nur die Fruchthöhle erkennbar. Die Frauenärztin kann sehen, ob diese sich in der Gebärmutter eingenistet hat. Ab etwa der 6. bis 7. Schwangerschaftswoche sind auch die Struktur des Embryos und sein Herzschlag zu erkennen. Eine frühe Ultraschalluntersuchung dient vor allem dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen und eine Eileiterschwangerschaft auszuschließen. Einzelheiten wie Organstrukturen oder das Geschlecht des Kindes sind zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht erkennbar. Nutzen: Mit dem SSW-6-/SSW-7-Ultraschall kann eine Eileiterschwangerschaft ausgeschlossen und eine Schwangerschaft bestätigt werden. Allerdings liefert auch der Bluttest auf eine Schwangerschaft bereits ein zuverlässiges Ergebnis. Ergebnis: Je früher eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt wird, desto eher kann es zu uneindeutigen Ergebnissen kommen. Risiken: Ob Ultraschalluntersuchungen dem Ungeborenen schaden können, ist nicht abschließend geklärt. Einige Studienergebnisse deuten darauf hin, dass die Ultraschallwellen im 1. Schwangerschaftsdrittel die Entwicklung der Gehirnzellen im Fötus stören können. Die Ultraschall-Untersuchung zur Feststellung der Schwangerschaft findet in dieser hochsensiblen Entwicklungsphase des Kindes statt. In dieser Zeit sind junge Hirnzellen gegenüber der Erwärmung und der mechanischen Druckwellen durch Ultraschall besonders störanfällig. Schwangere sollten sich deshalb vor jeder Ultraschalluntersuchung über Nutzen und Risiken aufklären lassen. Um mögliche Risiken abzuwenden, empfehlen kritische Wissenschaftlerinnen und Ärztinnen eine Ultraschall-Untersuchung des Ungeborenen nur, wenn sie medizinisch begründet ist. Ihr Rat: so selten und so kurz wie möglich mit der geringsten Intensität. (Mehr Infos auf www.greenbirth.de und isppm.ngo). Gesundheitliche Folgen für die Mutter: Der Ultraschall hat für die Mutter keine gesundheitlichen Folgen. Uneindeutige Ergebnisse können im frühen Schwangerschaftsstadium zur Verunsicherung führen. Kosten: Einige Praxen berechnen für den frühen Ultraschall in der 6. SSW bzw. 7. SSW Extra-Kosten von etwa 30 Euro. Andere bieten ihn kostenlos an. Ein umfassender erster Basisultraschall in der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche zählt hingegen eindeutig zu den Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Experteneinschätzung von Dr. Ulrike Bös, Frauenärztin: „Dass eine Frau möglichst rasch auch im Ultraschall sehen möchte, dass sie schwanger ist, kann ich verstehen. Eine Ultraschalluntersuchung vor der vollendeten 6. SSW durchzuführen ist jedoch nicht sinnvoll. Bis vier Wochen nach der Befruchtung (das entspricht sechs Wochen nach dem ersten Tag der letzten Periodenblutung) ist im Ultraschall noch kein Herzschlag zu sehen, manchmal auch noch nicht einmal ein Embryo in der Gebärmutter.“ zum PDF-Download
In der Rubrik Schwangerschaftsvorsorge (SV) gibt es außer Ultraschall 6. SSW-7. SSW: Erster Ultraschall in der Schwangerschaft (SV)