Wann: In der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche. Wie: Ultraschall-Untersuchung. Wo: Bei der Frauenärztin. Was: Die Frauenärztin fährt zur Untersuchung mit dem Schallkopf des Ultraschallgeräts über die Bauchdecke. Dabei werden Schallwellen in einer Frequenz ausgesendet, die für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar ist. Das Körpergewebe wirft diese Schallwellen zurück wie ein Echo, und zwar je nach Struktur der Organe unterschiedlich stark. Aus dem Echo errechnet ein Computer daraufhin das Bild von Gebärmutter und Bauchraum. Dieses wird auf dem Monitor sichtbar. Bei der zweiten Ultraschall-Untersuchung können sich Eltern zwischen einem Basisultraschall und einem erweiterten Basisultraschall entscheiden. Mit der üblichen Basisultraschall-Untersuchung überprüft die Frauenärztin, ob das Herz des Kindes schlägt und ob es altersgerecht entwickelt ist. Dafür misst sie den Umfang von Kopf und Bauch des Ungeborenen und die Länge eines Oberschenkelknochens. Sie kontrolliert auch die Lage der Plazenta und bestimmt die Menge des Fruchtwassers. Nutzen: Der Basisultraschall kann einen normalen Verlauf der Schwangerschaft bestätigen. Eltern wird beim zweiten Ultraschall freigestellt, ob ihnen eine Basis-Untersuchung genügt oder ob sie einen erweiterten Basisultraschall wünschen. Mit diesem lassen sich zwar mehr Auffälligkeiten erfassen. Diese können aber auch harmlos sein und zu unnötiger Verunsicherung führen. Ergebnis: Nicht immer liefert die Untersuchung ein richtiges Ergebnis. Bei etwa 1 von 100 Schwangeren kommt es zu einer fehlerhaften Diagnose. Risiken: Diese Ultraschall-Untersuchung ist in vielen Ländern Teil der Schwangerenvorsorge. Sie wird in Deutschland von vielen Hebammen und Ärztinnen befürwortet, weil sie wichtige Erkenntnisse über die Lage der Plazenta und die Fruchtwassermenge liefert. Es können aber Auffälligkeiten entdeckt werden, die riskantere und belastende Folgeuntersuchungen nach sich ziehen. Dazu zählen die Chorionzottenbiopsie oder die Fruchtwasseruntersuchung. Ob Ultraschallwellen dem Ungeborenen schaden können, ist nicht abschließend geklärt. Schwangere sollten sich deshalb vor jeder Ultraschalluntersuchung über Nutzen und Risiken informieren. Um mögliche Risiken abzuwenden, empfehlen kritische Wissenschaftlerinnen und Ärztinnen eine Ultraschall-Untersuchung nur, wenn sie medizinisch begründet ist. Ihr Rat: so selten und so kurz wie möglich mit der geringsten Intensität. (Mehr Infos auf www.greenbirth.de und isppm.ngo). Gesundheitliche Folgen für die Mutter: Eine Ultraschall-Untersuchung hat für die Mutter keine gesundheitlichen Folgen. Kosten: Die Untersuchung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Experteneinschätzung von Dr. Ulrike Bös, Frauenärztin: „Eltern können sich beim zweiten Basisultraschall auch für eine erweiterte Untersuchung entscheiden. Bei allen exzellenten technischen Möglichkeiten der Früherkennung darf man aber nicht vergessen, dass 96 bis 98 Prozent aller Kinder gesund sind und jede Schwangere auch die Möglichkeit hat, auf die Ultraschalluntersuchung zu verzichten.“ zum PDF-Download
In der Rubrik Schwangerschaftsvorsorge (SV) gibt es außer Ultraschall 19. SSW-22. SSW: Zweiter Basisultraschall (SV)