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U-Untersuchungen-Rechner

Für alle U-Untersuchungen für Kinder kannst du die Termine ganz einfach berechnen. Gib das Geburtsdatum deines Kindes in den U-Untersuchungen-Rechner ein, klicke auf „Start“ – schon siehst du, wann welcher Vorsorgetermin fällig ist. Was dabei genau untersucht wird? Mach dich hier schlau!

U-Untersuchungen berechnen

Was ist eine U-Untersuchung?

U-Untersuchungen sind Vorsorgeuntersuchungen. Kinder sollen gesund heranwachsen können, daher sind regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung beim Kinderarzt oder der Kinderärztin vorgesehen.

Diese Früherkennung-Untersuchungen bilden ein bundesweit einheitliches Früherkennungsprogramm. Jede U-Untersuchung für Baby und Kleinkind findet zu einem festgelegten Zeitpunkt statt. Die U1 bis U9 umfassen zehn Untersuchungstermine, von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr. Achtung! Es gibt sowohl die U7 als auch die U7a, deshalb sind es insgesamt zehn. Diese Us sind dazu da, die Entwicklung des Kindes zu begleitet und Krankheiten oder Entwicklungsstörungen so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln. Die Kosten dafür trägt die Krankenkasse.

Wann finden die U-Untersuchungen statt?

Die U-Untersuchungen für Kinder finden zu festgelegten Zeitpunkten statt.

  • Die U 1 unmittelbar nach der Geburt,
  • U 2 am 3. bis 10. Lebenstag,
  • U 3 bis U6 sind im ersten Lebensjahr an der Reihe,
  • die U 7 mit knapp 2 Jahren. Hier geht es um die sprachliche Entwicklung, Feinmotorik, Körperbeherrschung und eventuelle Verhaltensauffälligkeiten.
  • Mit etwa 3 Jahren steht die U7a an: Der neue "Kindergartencheck" untersucht Wachstum, Haut, Motorik sowie Organe und Nervensystem.
  • Etwa in Jahresabstand folgend U8 und U9, letztere steht schon im Zeichen der Einschulung.

U-Untersuchungen berechnen: So geht's

Unser U-Untersuchungs-Rechner begleitet dich von der U1 bis zur U9: Gib einfach das Geburtsdatums und den Vornamen deines Kindes ein, klicke auf „U-Untersuchungen berechnen“ und der Terminrechner liefert dir eine Übersicht, welche U-Untersuchung zu welchem Zeitpunkt fällig ist. Dafür machst du einen Termin bei deinem Kinderarzt oder deiner Kinderärztin aus und lässt dein Kind dort untersuchen. Die Termine kannst du auf das Deckblatt des Untersuchungsheftes („gelbes U-Heft“) eintragen. Oder du speicherst sie als PDF zum Aufkleben auf das U-Heft oder zum Aufhängen. So behältst du den Überblick und verpasst keinen Termin.

Welche U-Untersuchungen gibt es?

Jedes gesetzlich versicherte Kind hat bis zu seinem 6. Lebensjahr Anspruch auf zehn Vorsorgeuntersuchungen. Wann sie stattfinden sollen und was jeweils untersucht, dafür erhältst du in der U-Untersuchungen-Tabelle einen Überblick.

U-Untersuchung

Alter

Das wird untersucht:

U1

direkt nach Geburt

  • lebenswichtige Funktionen (AGPAR-Test)
  • Gewicht und Größe
  • Reflexe
  • Innerhalb 36 bis 72 Lebensstunden: Neugeborenen-Screening: Bluttest auf Stoffwechselkrankheiten und Hormonstörungen

U2

3. bis 10. Lebenstag

  • Innere Organe und Sinnesorgane
  • Haut, Organe, Skelettsystem
  • Ernährung und Verdauung
  • Neugeborenen-Hörscreening

U3

4. bis 5. Lebenswoche

  • Größe Gewicht, Ernährungszustand
  • Ultraschalluntersuchung des Hüftgelenks
  • Schreien und Schlafen
  • Spielerisches Testen des Hör- und Sehvermögen
  • Impfempfehlungen

U4

3. bis 4. Lebensmonat

  • Bewegungsverhalten und Greifreflexe
  • Hören und Sehen
  • Wachstum, Ernährung und Verdauung
  • Unfallvorbeugung, sicheres Schlafen
  • Überprüfung des Impfstatus/ ggf. Schutzimpfung

U5

6. bis 7. Lebensmonat

  • Körperliche Entwicklung und Bewegungsverhalten
  • Zähne, Ernährung
  • Verhalten, Schreien
  • Überprüfung des Impfstatus/ ggf. Schutzimpfung

U6

10. bis 12. Lebensmonat

  • Körperliche Entwicklung: Krabbeln, Hochziehen, erste Schritte
  • sprachliche Entwicklung
  • Hören und Sehen
  • Verhaltensweisen
  • Überprüfung des Impfstatus/ ggf. Schutzimpfung

U7

1 Jahr und 9 Monate
bis 2 Jahre

  • Geistige und körperliche Entwicklung: Gehen, Verstehen, Sprechen
  • Überprüfung des Impfstatus/ ggf. Schutzimpfung
  • Sinnesorgane

U7a

2 Jahre und 10 Monate bis 3 Jahre

  • Geistige und körperliche Entwicklung
  • Sprachentwicklung, Sinnesorgane
  • soziale Fähigkeiten und Verhalten
  • Überprüfung des Impfstatus/ ggf. Schutzimpfung

U8

3 Jahre und 10 Monate bis 4 Jahre

  • körperliche Entwicklung und Geschicklichkeit: Hüpfen
  • Hör- und Sehtests
  • Sprachentwicklung
  • Körperbeherrschung, Kontaktfähigkeit, Selbstständigkeit
  • Überprüfung des Impfstatus/ ggf. Schutzimpfung

U9

5 bis 5 Jahre und
4 Monate

„Vorschuluntersuchung“:

  • Körperliche und geistige Entwicklung, Bewegungsverhalten
  • Hör- und Sehvermögen
  • Sprach- und soziale Entwicklung
  • Überprüfung des Impfstatus/ ggf. Schutzimpfung

 

Wo bekommt man das U-Heft?

Das Kinderuntersuchungsheft – besser bekannt als „gelbes Heft“ dokumentiert alle U-Vorsorgeuntersuchungen fürs Kind. Du bekommst es nach der Geburt in der Klinik vom Arzt oder falls du in einem Geburtshaus oder Zuhause entbindest, von der Hebamme, die die U1 direkt nach der Geburt durchführt. Das gelbe Heft ist nun euer ständiger Begleiter bei diesen besonderen Arztterminen. Nimm es zu jedem Termin mit. Reinschauen lohnt sich: Du wirst staunen, was der Kinderarzt oder die Kinderärztin bei jeder U-Untersuchung überprüft und im Blick behält.

Was im gelben Heft steht, ist vertraulich. Keine Kita, keine Schule oder das Jugendamt darf eine Einsicht verlangen. Die Rückseite des Deckblatts ist eine herausnehmbare Teilnahmekarte. Darauf bestätigt die Ärztin oder der Arzt den Termin. Die Karte ist der Beleg dafür, dass die U-Untersuchungen für Kinder durchgeführt wurden.

Sind U-Untersuchungen Pflicht?

Die U-Untersuchungen für Kinder sind freiwillig: Eine regelmäßige Teilnahme ist wünschenswert, es gibt aber keine bundesweite gesetzliche Verpflichtung. Eine Ausnahme bilden lediglich die drei Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg. Hier sind die Untersuchungen U1 bis U9 seit 2009 verpflichtend. Fast alle Bundesländer haben weiterführende Regelungen getroffen – nicht aus Schikane, sondern zum Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlungen. Sie verschicken eine schriftliche Einladung oder Erinnerung, damit die Termine nicht versäumt werden. Werden die U-Untersuchungs-Termine verpasst, schalten sich oftmals Jugend- und Gesundheitsämter ein. Zum Beispiel in NRW sind Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen verpflichtet, wahrgenommene Vorsorgetermine zu bestätigen, auch in Berlin müssen Kinderärztin bzw. Kinderarzt für die Teilnahme einem Rückmeldebogen ausfüllen. Die Verfahren sind also regional unterschiedlich. Auch die Kita kann einen Nachweis verlangen, um sicherzugehen, dass ein entsprechender Impfschutz besteht.

Gesetzlich verpflichtet zur Untersuchung ist niemand – aber Eltern sind ihren Kindern gegenüber verpflichtet und sollten daher das Angebot zur Früherkennung unbedingt wahrnehmen. Entwickelt sich das Kind nicht altersgemäß, kann der Arzt dies feststellen und frühzeitig handeln.

Was kosten die U-Untersuchungen?

Von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr sind alle zehn Vorsorgeuntersuchungen für Kinder kostenlos, die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 stehen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

U-Untersuchungen: Schwerpunkte

Bei jeder der U-Untersuchungen wird dein Kind gemessen und gewogen. Ernährungszustand, Sinnesorgane und innere Organe, Entwicklung, Grob-und Feinmotorik sowie kognitive Fähigkeiten und Verhalten werden untersucht. Der Arzt oder die Ärztin betrachten dabei immer die Entwicklung als Ganzes. Die Einzelheiten zu den U-Untersuchungen findest du unter dem jeweiligen Link zur U 1 bis U 9, hier mit einem zentralen Stichwort zu den jeweiligen Hauptthemen:

  • U1 : direkt nach der Geburt: Check aller Lebensfunktionen
  • U2 : 3. – 10. Lebenstag: gründlicher Check von Kopf bis Fuß
  • U3: 4. – 5. Lebenswoche: Entwicklung, Hüftgelenke & mehr
  • U4: 3. – 4. Lebensmonat: Motorik, Bewegungsprofil & mehr
  • U5: 6. – 7. Lebensmonat: Geschicklichkeit, Interaktion & mehr
  • U6: 10. – 12. Lebensmonat: Krabbeln, Hochziehen, erste Schritte, erste Worte
  • U7: 21. – 24. Lebensmonat = Sprechen und Verstehen
  • U7a: 34. – 36. Lebensmonat = Sehen, Hören & Verstehen
  • U8: 46. – 48. Lebensmonat = kognitive Fähigkeiten und Selbständigkeit
  • U9: 60. – 64. Lebensmonat = allgemeine Entwicklung und Schulreife

Achtung: Wenn die U-Untersuchung nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt stattfindet, kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse entfallen. Dann werden die Kosten Eltern als IGeLeistung (individuelle Gesundheitsleistungen) in Rechnung gestellt, d.h. die Eltern müssen die Untersuchung selbst bezahlen. Vereinbare frühzeitig mit der ärztlichen Praxis einen Termin und versäume keine der U-Untersuchungen!

Wie geht es nach der U9 weiter?

An die zehn U-Untersuchungs-Termine von U1 bis U9 schließen für Kinder zwischen sieben und acht Jahren die U10 im 9. bis 10. Lebensjahr die U11 an. Diese beiden sollen die Lücke zwischen U9 und J11 schließen und stellen eine zusätzliche Vorsorge dar.

Bei der U 10 stehen die motorische Entwicklung und das Verhalten im Fokus. Der Kinderarzt oder die Kinderärztin fragt auch, wie es in der Schule läuft. Liegen Entwicklungsstörungen wie eine Lese-, Schreib- oder Rechenschwäche oder Verhaltensstörungen wie ADHS vor, werden diese ohne die Untersuchung oft zu spät erkannt.

Die U11 ist für das 9. bis 10. Lebensjahr terminiert. Sie soziale Entwicklung und die schulischen Leistungen des Kindes stehen im Mittelpunkt. Arzt oder Ärztin beraten hinsichtlich Ernährung, Sport und Bewegung und Impfungen.

Auch auf die J1 hat dein Kind Anspruch. Bei den Jugenduntersuchungen J1 und J2 ist dein Kind schon ein Teenie, dann geht es um Themen wie Medienkonsum und dem Umgang mit Stress. Insgesamt sind es also elf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren.

Die U10, U11 und J2 sind Vorsorgeuntersuchungen, die von Kinder- und Jugendärzten zusätzlich empfohlen werden. Viele, aber noch nicht alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür. Eine kurze Nachfrage bei deiner Krankenkasse schafft Klarheit.

U-Untersuchungen: Impfungen – welche gibt es?

Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt eine Reihe von Impfungen im Kindesalter. Zu den meisten der U-Untersuchungen stehen auch Impfungen an. Sie sind – bis auf die Masernimpfung – keine Pflicht und erfordern das Einverständnis der Eltern. Das Masernschutzgesetz ist neu. Seit dem 1. März 2020 gilt:

  • Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr müssen mindestens die erste Impfung (bei der U6) erhalten haben, Kinder ab zwei Jahren auch die zweite Impfung (bei der U7) – es sei denn, sie waren bereits an Masern erkrankt.
  • Der Impfschutz wird im Impfpass oder dem gelben Untersuchungsheft eingetragen. Diesen Nachweis müssen die Eltern beim Eintritt ihrer Kinder in den Kindergarten oder die Schule oder auch bei einer Betreuung durch die Tagesmutter vorlegen.

Kinder, die schon jetzt im Kindergarten betreut werden oder eingeschult sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen.

U-Untersuchungen: Das sagt der Kinderarzt

EXPERTE

Dr. Hermann Josef KahlDas sagt Dr. Dr. Hermann Josef Kahl, Arzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin und Kinder-und Jugend-Kardiologie zu den U-Untersuchungen

Herr Dr. Kahl, warum ist es so wichtig, dass die Untersuchungen in den jeweiligen Altersspannen stattfinden?

Dr. Hermann Josef Kahl: Die U-Untersuchungen sollten zum vorgeschrieben Zeitpunkt gemacht werden, da sie auf die gesamte Entwicklung der Kinder sukzessive erfolgt und wir die zu erreichenden einzelnen Fähigkeiten in den entsprechenden Us untersuchen. Anhand von Grenzsteinen der Entwicklung kann der Arzt oder die Ärztin feststellen, ob die Entwicklungsschritte zum jeweils vorgesehenen Zeitpunkt erreicht wurden. Das heißt zum Beispiel, dass ein Kind mit zwei Jahren eine bestimmte Anzahl Wörter sicher benutzt.

Was geschieht, wenn ich eine Untersuchung nicht rechtzeitig wahrnehmen kann?

Wenn die entsprechende U-Untersuchung zu spät wahrgenommen wird, können wichtige Befunde eventuell auch zu spät erkannt und behandelt werden.

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