Wann: Zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche.
Wie: Untersuchung (Zuckerbelastungstest) und ggf. Blutentnahme.
Wo: Bei der Hebamme oder Frauenärztin.
Was: Schwangerschaftsdiabetes ist eine spezielle Form von Diabetes, die nur während der Schwangerschaft auftritt. Schwangerschaftshormone erhöhen tendenziell den Blutzuckerspiegel. Das führt zu einem ebenfalls erhöhten Bedarf an dem Hormon Insulin, welches den Blutzucker Glucose in die Zellen transportiert. Gelingt es der Bauchspeicheldrüse nicht mehr, genug Insulin zu produzieren, sammelt sich die Glucose im Blut. Man spricht dann von Schwangerschaftsdiabetes oder auch Gestationsdiabetes (GTD). Bei der Mutter erhöht sich dadurch die Gefahr für Infektionen der Harnwege und für die Schwangerschaftserkrankung Präeklampsie. Außerdem führt ein Schwangerschaftsdiabetes häufig dazu, dass das Baby bei der Geburt besonders groß ist. So kommt es öfter zu Kaiserschnitten. Auch die Versorgung des Ungeborenen über die Plazenta kann gefährdet sein, Organe wie die Lunge reifen dann schlechter aus. Die Wahrscheinlichkeit für Frühgeburten ist erhöht. Kinder, bei deren Mutter ein Schwangerschaftsdiabetes unentdeckt und deshalb unbehandelt bleibt, versterben häufiger vor, während und nach Geburt. Mutter und Kind haben außerdem ein größeres Risiko, später einen echten Diabetes zu entwickeln. Das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes besteht aus zwei Stufen. Man misst zunächst den Blutzuckerwert einer Schwangeren, nachdem sie 50 Gramm in Wasser gelöste Glucose getrunken hat. Diesen Vortest kann auch eine Hebamme durchführen. Ist das Ergebnis auffällig, muss eine Ärztin hinzugezogen werden. In der Arztpraxis folgt dann Stufe zwei, der diagnostische orale Glucosetoleranztest (oGTT 75). Dabei wird der Blutzuckerspiegel der Schwangeren ein erstes Mal nüchtern gemessen. Ein und zwei Stunden nachdem sie eine Lösung mit 75 Gramm Glucose getrunken hat, bestimmt man ihn dann durch Blutabnahmen erneut.
Nutzen: Der Test kann helfen, einen Gestationsdiabetes rechtzeitig zu erkennen. Dann kann die Ärztin der Schwangeren Ernährungsempfehlungen geben, die den Blutzuckerspiegel senken. In einigen Fällen wird auch eine Behandlung mit Insulin verordnet.
Ergebnis: Für die Blutzuckermessungen beim Zuckerbelastungstest wurden Grenzwerte festgelegt. Liegt der Wert nüchtern über 92 mg/dl, eine Stunde nach der Aufnahme über 180 mg/dl oder nach drei Stunden noch über 153 mg/dl, gilt das als behandlungswürdig. Im Gegensatz zu früher muss heute nur noch einer der Werte überschritten werden. Einige Expertinnen kritisieren, dass die Grenzen heute zu streng gezogen werden und so manche Schwangere schon bei kleinsten Überschreitungen unverhältnismäßig in Sorge gerät.
Risiken: Der Test ist ungefährlich. Insulinspritzen können jedoch gesundheitliche Folgen für das ungeborene Kind haben.
Gesundheitliche Folgen für die Mutter: Der Test selbst hat für die Mutter keine gesundheitlichen Folgen, möglicherweise muss sie aber ihre Ernährung umstellen und ihren Blutzucker regelmäßig messen. Die Schwangere wird bei geringen Überschreitungen eventuell stark verunsichert.
Kosten: Der zweistufige Test wird im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt.
Experteneinschätzung von Dr. Ulrike Bös, Frauenärztin:
„Ich empfehle gleich den zweistündigen Zuckerbelastungstest durchzuführen, der eine genauere Aussage liefert. Einer Schwangeren mit einem Gestationsdiabetes sieht man das nicht unbedingt an, das heißt, sie kann normalgewichtig, immer gesund gewesen sein, einen unauffälligen Urintest und dennoch bereits einen schwer gestörten Zuckerstoffwechsel haben. Der oGGT 75 ist das zuverlässigste Testverfahren, um dies rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.“