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Sternenkinder - Geburtsurkunde und Bestattung für Stillgeborene

Der Deutsche Bundestag hat zugunsten still geborener Kinder eine Neuregelung des Personenstandsrechts beschlossen. Künftig kann für fehl geborene Kinder mit einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm, sogenannte Sternenkinder, eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Damit ist auch eine reguläre Bestattung möglich. Wichtig: Die Gesetzesänderung gilt auch rückwirkend für Eltern, deren Kind vor Inkrafttreten der Neuregelung nicht lebend zur Welt gekommen ist.

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Endlich: Geburtsurkunde und Bestattung für Stillgeborene

Es war ein langer Weg: Barbara Martin und ihr Mann Mario hatten 2007 und 2008 drei Babys verloren, vor oder gleich nach der Geburt – und keinen Platz zum Trauern. Denn nach bisher gültigem Recht wurden Fehlgeburten nicht standesamtlich in den Personenstands-Registern beurkundet – sie waren offiziell nicht existent. Vielfach gab es keine Bestattung und für die Eltern damit keinen Platz zum Gedenken.

40.000 Unterschriften

Jetzt hat der Bundestag aufgrund einer Petition der Martins eine Änderung des Personenstandsrechts beschlossen. Künftig können Eltern fehl geborener Kinder unter 500 Gramm auf Wunsch beim Standesamt eine Geburtsurkunde mit dem Namen ihres Kindes bekommen. Bisher war eine solche Beurkundung nicht möglich. Beurkundet wurden nur sogenannte „Totgeburten“, Kinder mit einem Gewicht über 500 Gramm. „Ein Menschenleben darf doch nicht nach Gramm definiert werden“, begründet Barbara Martin ihren Petitions-Aufruf, den bundesweit 40.000 Menschen unterschrieben.

„Wichtiger Schritt“

Für betroffene Eltern besonders wichtig: Die Gesetzesänderung gilt auch rückwirkend. Eltern still geborener Kinder vor Inkrafttreten der Neuregelung haben so gleichfalls die Möglichkeit, ihr verstorbenes Kind amtlich registrieren zu lassen. „Die Novellierung des Personenstands-Gesetzes ist ein enorm wichtiger Schritt für betroffene Familien – denn dadurch bekommt das verstorbene Kind den angemessenen und wichtigen, für alle sichtbaren Platz: bei den Eltern und Geschwisterkindern, im Stammbuch der Familie“, erklärt dazu der Bundesverband Verwaiste Eltern e.V., der die Petition unterstützte.

„Dem Leben einen Namen geben“

Als Erfolg wertet die Gesetzesänderung auch Bundesfamilienministerin Kristina Schröder: „Wir debattieren zu Recht immer wieder die Frage, wann das menschliche Leben beginnt. Da ist es nur folgerichtig, diesem frühen Leben im Mutterleib auch beim Tod vor der Geburt einen Namen geben zu dürfen. Wie eine Gesellschaft mit ihren Toten umgeht, sagt oft viel darüber aus, wie viel Wert sie dem Leben beimisst.“
Hansjörg Heinrich