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Kinderwunschbehandlung

Was, wenn es mit dem Wunschkind einfach nicht klappen will? Vielen Paaren hilft es nicht, fruchtbare Tage einfach auszurechnen oder mit anderen Methoden die Wahrscheinlichkeit, beim Sex schwanger zu werden zu erhöhen. Für diese Paare bleibt als letzte Möglichkeit nur der Weg der künstlichen Befruchtung. Doch das kann richtig teuer werden.

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Kinderwunschbehandlung - Zuschuss ohne Trauschein?

Neben der psychischen Belastung, vor allem wenn – wie in den meisten Fällen – mehrere Versuche nötig sind, ist der finanzielle Aufwand erheblich. Eine In-Vitro-Fertilisation (IVF), lateinisch für „Befruchtung im Glas“, kann bis zu 5000 Euro kosten. Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen, können einen staatlichen Zuschuss für die IVF beantragen. Voraussetzung ist aber bisher, dass sie miteinander verheiratet sind. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Hälfte der Kosten für die ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung. Auch sie dürfen jedoch – laut Bundessozialgericht – nicht einmal einen Teil des Geldes erstatten, wenn die Antragsteller nicht verheiratet sind.

Zuschuss für Kinderwunschbehandlung auch für Unverheiratete

Diese Ungleichheit soll nach Ansicht des Bundesfamilienministeriums nun abgeschafft werden. Es plant, die finanzielle Unterstützung für Kinderwunschbehandlungen auf nicht verheiratete Paare auszudehnen, die schon länger zusammenleben. Die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK•VBU) begrüßt den Vorstoß. Denn, „schließlich zahlen sie auch alle Beiträge, gleichgültig ob sie verheiratet sind oder nicht“, betont Vorstandsfrau Andrea Galle.

Studie - Etwa ein Viertel ungewollt ohne Kind

In einer bislang unveröffentlichten Studie des Delta-Instituts für Sozial- und Ökologieforschung ist etwa ein Viertel aller kinderlosen Deutschen im Alter zwischen 20 und 50 Jahren ungewollt ohne Nachwuchs. In den Augen von Manuela Schwesig ist es nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare anders zu behandeln als Ehepaare. Damit die Förderung ausgeweitet werden kann, kommt die Ministerin nicht umhin, beim Bundesfinanzministerium eine Aufstockung des Etats durchzusetzen. Die jährlichen Zusatzkosten würden sich nach internen Berechnungen des Familienministeriums auf etwa 400.000 Euro belaufen.