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Klinik-Geburt in Zeiten von Corona: Was Schwangere jetzt tun können und wo sie Informationen finden

„Ich habe extrem Angst, dass mein Mann nicht mit zur Geburt in den Kreißsaal darf“, schreibt Bloggerin Pia in ihrem aktuellen kidsgo-Schwangerschafts-Tagebuch. In etwa zwei Wochen erwartet sie ihr zweites Kind. Mit dieser Sorge ist sie keineswegs allein. Auch auf unseren anderen Social-Media-Kanälen erreichen uns viele Fragen zur Geburtsbegleitung in dieser ungewöhnlichen Zeit der Corona-Krise ­– die meisten Schwangeren sind extrem verunsichert.

In diesem Artikel:

Und wie bei vielen Inhalten rund um das Coronavirus und der dadurch verursachten Krankheit COVID-19 ändert sich auch hier täglich die Lage: Zum Beispiel zogen gestern am 23. März 2020 die GFO Kliniken Bonn, das Verbot, den Partner nicht mit zur Geburt mitnehmen zu dürfen, nach einer Welle der Empörung werdender Eltern wieder zurück. Allerdings nur unter bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen und Hygiene-Regeln.

Corona-Regelungen in den Bundesländern

Mother Hood e. V. hat auf seiner Webseite eine Übersicht zu den Corona-Verordnungen in den Bundesländern zusammengestellt und schreibt am 25. März 2020: „Mittlerweile  haben die meisten Bundesländer Verordnungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie erlassen, die u. a. Besuchsregeln für Kliniken enthalten. Einige beziehen sich auch auf Geburtsstationen. Wir haben diese in einer Übersicht zusammengestellt. So können alle, die mit Kliniken wegen des Besuchsverbots in Kontakt treten, leichter auf die jeweilige Länderverordnung zugreifen.“ Die Bundesländer entscheiden also die Besucherregelung individuell, oft überlassen sie es aber den Kliniken selbst, wie sie die Beschränkung umsetzen.

Offiziell erlauben momentan (30. März 2020) Bayern, Niedersachen, Brandenburg und Berlin, dass der Vater oder eine andere persönliche Bezugsperson die Schwangere bei der Geburt begleiten.

Petition „Väter mit in den Kreißsaal“

Fast 69.000 Menschen haben bereits die Petition unterschrieben (Stand: 30.03.2020), Vätern generell die Begleitung ihrer Partnerin zur Geburt zu erlauben  Hier geht´s zur Petition. 

Was Gynäkologen und Hebammen zur Regelung der Geburtsbegleitung sagen

 Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) spricht sich dafür aus, dass Mütter weiterhin eine Begleitperson mit in den Kreißsaal mitnehmen dürfen, diese dürfe aber nicht mit dem Coronavirus infiziert sein. DGGG-Präsident Anton Scharl: „Die Kliniken haben dafür Sorge zu tragen, dass die Väter wieder zu den Geburten zugelassen werden und entsprechende Regelungen zu schaffen, die gleichzeitig den Schutz aller im Kreißsaal unter diesen Bedingungen gewährleiten." Der Deutsche Hebammenverband (DHV) appelliert eindringlich an alle Kliniken, für Väter oder eine andere Begleitperson für die Geburt eine Ausnahmeregelung für den berechtigten nachvollziehbaren Besuchsstopp in den Krankenhäusern zu finden. Wenn man bedenkt, dass Hebammen oft mehrere Geburten gleichzeitig betreuen, ist es umso wichtiger, dass die Gebärende nicht allein gelassen wird und ihr eine Vertrauensperson beisteht.

Wie erfahre ich, wie meine Wunschklinik die Geburtsbegleitung in der Corona-Krise regelt?

Nimm frühzeitig Kontakt zu deiner Geburtsklinik beziehungsweise zum Kreißsaal auf und frage nach, ob dein Partner und/oder auch eine andere Begleitperson wie beispielsweise deine Doula dich begleiten können.Doch bevor du zum Telefonhörer greifst, wirf erst einen Blick auf die Website deiner Wunschklinik und frage deine (Beleg-)Hebamme und deine Gynäkologin, ob und welche aktuellen Informationen sie haben. Wie du dir denken kannst und sicherlich auch schon den Medien entnommen hast, kommen viele Krankenhäuser in der Vorbereitung auf die Aufnahme an COVID-19 schwer erkrankten Patienten schon jetzt an ihre Grenzen.

Der Verein Mother Hood e. V. rät auch dazu, im Gespräch mit der Geburtsstation – oder eventuell per Mail – zu klären, wie du dich bei Einsetzen der Wehen oder nach einem Blasensprung verhalten sollst. Sprich darüber auch unbedingt mit deiner Gynäkologin und deiner Hebamme.

Vorsicht aber vor „Stiller Post“! Gerüchte machen dich unnötig unsicher und verrückt. Versuche in dieser Situation an vertrauenswürdige und verlässliche Informationen zu kommen – freundlich aber bestimmt. Denn du musst mit gutem Gefühl (soweit es derzeit möglich ist) in die Geburt starten, und gerade in dieser unsicheren Zeit brauchst du umso mehr die mentale Unterstützung deines Partners, deiner Freundin, deiner Doula … Vergiss bitte nicht: Du hast die Kraft, ein Kind zu gebären. Vertraue dir und deinem Körper!

Wie sieht es mit der Geburtsbegleitung beim Kaiserschnitt aus?

Auf einen Blick

Mother-Hood e. V. fasst, ausgehend von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Empfehlungen der Fachgesellschaften, zusammen:

  • Gebären mit Partner*in muss möglich sein. Das gilt auch für den Kaiserschnitt
  • Eine Klinik darf eine Schwangere nicht zum Kaiserschnitt sowie nach der Geburt zur Trennung vom Kind zwingen
  • Stark eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten müssen in Kauf genommen werden
  • Partner*innen mit Corona-Symptomen sollen die Geburtsabteilung/ die Klinik nicht betreten

Auf der Website des Krankenhauses St. Marien (eine der GFO Kliniken Bonn) heißt es am 23. März 2020:

„Danach ist es in St. Marien ab sofort möglich, dass werdende Mütter eine Begleitperson zur Geburt mit in den Kreißsaal nehmen. (…) Bei einem Kaiserschnitt ist keine Begleitung erlaubt.“

Mother-Hood e.V. weist darauf hin, dass aus ihrer Sicht auch im Falle eines Kaiserschnitts die Anwesenheit des Partners nicht untersagt werden sollte. Dies entspreche auch den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (s. Infokasten).

Besprich also auch unbedingt mit deiner (Beleg-)Hebamme und mit deiner Gynäkologin, wenn ein Kaiserschnitt geplant ist, welche Regelungen deine Wunsch-Klinik getroffen hat und welche Alternativen es gibt. Vielleicht kommt dann eine andere Klinik in deiner Nähe infrage, die eine Geburtsbegleitung ermöglicht.

Doch es gilt immer: Überall werden Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz aller getroffen, die es dann dringend einzuhalten gilt.

Die DGGG betont, dass die Corona-Krise kein Grund dafür sein sollte, Geburten vorzuziehen, einzuleiten oder für mehr Kaiserschnitte. Auch die WHO empfiehlt, einen Kaiserschnitt idealerweise nur dann durchzuführen, wenn dies medizinisch notwendig ist.

Darf mein Baby nach der Geburt bei mir bleiben?

Vielleicht hast du dich gefragt, ob das Bonding und erste Stillen auch weiterhin möglich sind. Auch hierzu gibt es Empfehlungen der DGGG: „Die Neugeborenen bleiben bei der Mutter, die Mutter wird bei Verdachtsfall oder bei nachgewiesener Infektion mit Atemschutz ausgestattet, das Bonding und Stillen sind nicht eingeschränkt.“
Die DGGG appelliert an die Geburtsstationen, dass Mutter und Baby ständig zusammenbleiben und Hautkontakt haben dürfen – Tag und Nacht und insbesondere nach der Geburt.

Solltest du selbst an COVID-19 erkrankt sein, gelten dann aber strenge Hygienemaßnahmen, einschließlich Atemmaske und sorgfältigem Händewaschen, um dein Baby vor Ansteckung zu schützen.
Das ist in diesen Zeiten natürlich sowieso das A und O und gilt für uns alle!

Quellen:
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)
Mother Hood e. V.
Deutscher Hebammnverband (DHV)

zeit-online
General-Anzeiger-Bonn
GFO Kliniken Bonn
Gesundheitszentrum Wetterau
Redaktionsnetzwerk Deutschland 

Stand: 25. März 2020, aktualisiert am 30. März 2020