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Zahngesundheit - Müssen Amalgamfüllungen entfernt werden?

Ab 2018 gilt ein Verbot für Amalgamfüllungen für Schwangere, Stillende und Kinder. Ist Amalgam so gefährlich?

In diesem Artikel:

Beim Thema Amalgam streiten sich seit Jahrzehnten die Geister. Ist es tatsächlich unbedenklich, wie viele Experten und Zahnärzte meinen, oder ist aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken gar eine Amalgamentfernung beim Zahnarzt anzuraten? Die Europäische Union hat sich nun zu einer Verordnung durchgerungen: Ab Januar 2018 dürfen Amalgamfüllungen bei Schwangeren, Stillenden und Kleinkindern nicht mehr verwendet werden.

Amalgam ist beliebt und günstig

Das gut formbare Amalgam wird in der Zahnmedizin seit rund 100 Jahren als Füllstoff und sogar als Zahnersatz eingesetzt. Die geringen Kosten werden noch heute von den gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen. Gleichzeitig ist Amalgam jedoch bereits seit Jahrzehnten heftig umstritten. Der Füllstoff besteht nämlich nicht nur aus einer Zinn-Silber-Kupferpulvermischung, sondern auch aus Quecksilber – welches als hochtoxisch gilt.

Neueste Studien beruhigen, geben aber keine Entwarnung

Skeptiker befürchten seit den 1980er Jahren, dass sich das Quecksilber in den Amalgamfüllungen aus der Verkapselung lösen und über die Blutbahn im menschlichen Körper verteilen könnte. Es könnte damit ursächlich für folgende Krankheiten und Beschwerden sein:

  • Müdigkeit und Erschöpfungszustände
  • Nierenerkrankungen
  • Allergien
  • Vergiftungserscheinungen

Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Verwendung von Dentalamalgam und Krankheiten konnte bislang nicht definitiv nachgewiesen werden. Vorsorglich werden jedoch schon seit jüngster Zeit Schwangere, Stillende und Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren nicht mehr mit Amalgamfüllungen von verantwortlichen Zahnärzten und ganzheitlich denkenden Medizinern behandelt. Denn, wie das Robert-Koch-Institut bereits vor Jahren zu diesem umstrittenen Thema ausführte, kann eine körperliche Belastung mit Quecksilber nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Verbot für Kleinkinder, Schwangere und Stillende durch die EU

Dem Vorsorgeprinzip sieht sich in diesem Fall auch die EU verpflichtet und hat beschlossen, dass ab 2018 die empfindlichen Gruppen der Schwangeren, Stillenden und Kleinkinder nicht mehr mit Dentalamalgam behandelt werden dürfen. Anstatt dessen wird nun auf Ersatzstoffe wie Keramik, Gold oder Komposit zurückgegriffen.