Was: Bei jeder Vorsorgeuntersuchung ermittelt die Hebamme oder Frauenärztin, wie weit sich die Gebärmutter ausgedehnt hat. Man spricht auch vom Gebärmutter- oder Fundusstand. Der höchste Punkt der Gebärmutter lässt sich äußerlich ertasten. Die Hebamme oder Frauenärztin misst dann, wie viele Querfinger zwischen diesen Punkt und bestimmte Orientierungspunkte wie Rippenbogen (RB), Nabel (N) oder Schambein (S) passen. Im Mutterpass wird das in Kürzelform eingetragen: N/3 bedeutet dann beispielsweise, dass der höchste Punkt der Gebärmutter drei Fingerbreit unter dem Nabel liegt. Zu Beginn und Ende einer Schwangerschaft und zum Teil auch dazwischen wird die Hebamme oder Frauenärztin eine vaginale Untersuchung vornehmen. Dabei wird sie die Länge des Gebärmutterhalses (Cervix) ertasten und ob der Muttermund geschlossen ist.
Nutzen: Anhand des Gebärmutterstands kann man erkennen, ob ein normales Wachstum der Gebärmutter stattgefunden hat. Mit einer vaginalen Muttermunduntersuchung lässt sich überprüfen, ob eine Gebärmutterhalsschwäche vorliegt, bei der sich der Muttermund frühzeitig öffnet. Das Risiko für eine Fehlgeburt ist dann erhöht, oft liegen auch gleichzeitig Wehen vor. Die Hebamme oder Frauenärztin wird der Schwangeren Schonung verordnen.
Ergebnis: Das Ergebnis der Fundusstand-Untersuchung liegt sofort vor.
Risiken: Die Messung des Gebärmutterstands ist risikofrei. Bei zu häufigen vaginalen Untersuchungen steigt das Infektionsrisiko, insbesondere dann, wenn bereits ein vorzeitiger Blasensprung stattgefunden hat.
Gesundheitliche Folgen für die Mutter: Die Messung des Gebärmutterstands hat keine gesundheitlichen Auswirkungen. Eine vaginale Untersuchung erleben manche Frauen als unangenehm, es kann auch zu leichten Blutungen kommen.
Kosten: Die Fundusstand-Untersuchungen sind Teil der allgemeinen Vorsorge und werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Experteneinschätzung von Dr. Ulrike Bös, Frauenärztin:
„Das Ertasten des Gebärmutterstands ist die einfachste Untersuchung zum Wachstum des Kindes und zum regelrechten Verlauf einer Schwangerschaft. Die vaginale Untersuchung kann zwar unangenehm, muss aber bei behutsamer Untersuchungstechnik nicht unbedingt schmerzhaft sein. Während es in den ersten zwei Schwangerschaftsdritteln genügt, die Scheidenflüssigkeit auf ihren ph-Wert und die gesunde Besiedlung mit Milchsäurebakterien zu überprüfen, empfehle ich im letzten Schwangerschaftsdrittel die vaginale Untersuchung regelmäßig alle 2 bis 4 Wochen, um rechtzeitig die Gefahr einer Frühgeburt zu erkennen. Eine vaginale Untersuchung ist auch immer dann notwendig, wenn die Schwangere Beschwerden wie Juckreiz, Brennen, Blutungen oder „Druck nach unten“ angibt.“