Wann: Ab der zweiten Basisultraschall-Untersuchung. Wie: Ultraschall-Untersuchung. Wo: Bei der Frauenärztin oder in der Klinik. Was: Bei der zweiten und dritten Basisultraschall-Untersuchung und ggf. bei weiteren bestimmt die Frauenärztin die Menge an Fruchtwasser in der Gebärmutter. Fruchtwasser wird von der Schwangeren und dem Ungeborenen beständig gebildet und aufgenommen. Entsteht dabei ein Ungleichgewicht, kann es zu einer erhöhten oder verminderten Menge an Fruchtwasser kommen. Eine ausreichende Menge ist für das Baby aber wichtig, damit es sich frei bewegen, gesund entwickeln und gleichmäßig wachsen kann. Das Fruchtwasser schützt es zudem vor Verletzungen und Infektionen. In 0,5 bis 5 Prozent der Schwangerschaften wird zu wenig Fruchtwasser gebildet. Das kann die Entwicklung des Kindes hemmen und erhöht das Risiko, dass die Nabelschnur eingeklemmt wird. Außerdem kann es auf verschiedene Arten von Erkrankungen des Ungeborenen oder der Mutter hindeuten. Dazu zählt ein schwangerschaftsbedingter Bluthochdruck. Auch wenn eine Frau während der Schwangerschaft bestimmte Medikamente einnimmt, kann das die Bildung des Fruchtwassers beeinflussen. Bei 0,3 bis 0,7 Prozent der Schwangerschaften liegt eine erhöhte Menge an Fruchtwasser vor. Auch das kann ein Hinweis auf Erkrankungen bei Mutter oder Kind sein. Und auch eine zu große Fruchtwassermenge kann unbehandelt die Wahrscheinlichkeit für Komplikationen erhöhen. Unter anderem steigt dadurch das Risiko für Bluthochdruck bei der Mutter, für eine Fehlgeburt und für einen Kaiserschnitt. Nutzen: Wenn die Frauenärztin erkennt, dass eine zu große oder zu geringe Menge an Fruchtwasser vorliegt, kann eine Behandlung Gefahren für Mutter und Kind abwenden. So ist eine Infusion oder Entnahme von Fruchtwasser möglich oder die Behandlung mit Medikamenten. Auch kann die Bestimmung der Fruchtwassermenge helfen, mögliche Erkrankungen bei Mutter und Kind zu entdecken. Diese können dann ebenfalls behandelt werden. Ergebnis: Ein Ergebnis liegt sofort vor, muss aber von der Frauenärztin richtig eingeordnet werden. So kann die Menge an Fruchtwasser auch in normal verlaufenden Schwangerschaften von Frau zu Frau variieren. Risiken: Ob Ultraschallwellen dem Ungeborenen schaden können, ist nicht abschließend geklärt. Schwangere sollten sich deshalb vor jeder Ultraschall-Untersuchung über Nutzen und Risiken informieren. Um mögliche Risiken abzuwenden, empfehlen kritische Wissenschaftlerinnen und Ärztinnen eine Ultraschall-Untersuchung nur, wenn sie medizinisch begründet ist. Ihr Rat: so selten und so kurz wie möglich mit der geringsten Intensität. (Mehr Infos auf www.greenbirth.de und isppm.ngo). Gesundheitliche Folgen für die Mutter: Die Untersuchung gilt als unschädlich für die Mutter. Kosten: Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten. Experteneinschätzung von Dr. Ulrike Bös, Frauenärztin: „Die Untersuchung ist einfach durchzuführen, die Interpretation der Ergebnisse erfordert jedoch einige Erfahrung. Wenn die Schwangerschaft über den errechneten Geburtstermin hinausgeht, ist die Bestimmung der Fruchtwassermenge jeden 3. bis 4. Tag sinnvoll, um die Funktionsfähigkeit des Mutterkuchens zu beurteilen.“ zum PDF-Download
In der Rubrik Schwangerschaftsvorsorge (SV) gibt es außer Fruchtwassermenge bestimmen per Ultraschall (SV)