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Feindiagnostischer Ultraschall zur Verfeinerung des Basisultraschall-Screenings

Feindiagnostischer Ultraschall (PND)

  • Kostenträger: Selbstzahlerleistung (IGeL), Kassenleistung
  • Untersuchung bei: Frauenärztin, Spezialis. Facharzt / Klinik
  • Aufwand: gering
  • Experten-Empfehlung: im speziellen Fall
Feindiagnostischer Ultraschall (PND)
Feindiagnostischer Ultraschall (PND)
Wann: In der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche.

Wie: Ultraschall-Untersuchung.

Wo: Bei einer Ultraschall-Expertin oder in einem Zentrum für Pränataldiagnostik.

Was: Zur Untersuchung fährt die Frauenärztin mit dem Schallkopf des Ultraschallgeräts über die Bauchdecke. Dieser sendet Schallwellen in einer Frequenz aus, die für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbar ist. Das Körpergewebe wirft die Schallwellen zurück wie ein Echo, und zwar je nach Art seiner Struktur unterschiedlich stark. Aus dem Echo errechnet ein Computer daraufhin ein Bild von Gebärmutter und Bauchraum. Dieses wird auf dem Monitor sichtbar. In der Schwangerschaft sind drei sogenannte Basisultraschall-Untersuchungen vorgesehen. Wenn der Basisultraschall Auffälligkeiten ergeben hat, kann zusätzlich ein Fehlbildungsultraschall durchgeführt werden. Die Frauenärztin empfiehlt die Untersuchung zum Beispiel auch dann, wenn durch eine Erkrankung der Mutter ein besonderes Fehlbildungsrisiko besteht. Im Fehlbildungsultraschall untersucht eine Expertin mit einem besonders hochauflösenden Gerät die Organe wie Gehirn, Magen, Nieren, die Harnblase und besonders das Herz des Babys. Sie begutachtet gründlich die Entwicklung des Kindes, den Blutfluss durch die Nabelschnur, die Lage der Plazenta und den Fruchtwassergehalt der Gebärmutter. Ziel ist es, Hinweise auf Fehlbildungen, Entwicklungsstörungen oder Chromosomenstörungen zu entdecken.

Nutzen: Mit dem Fehlbildungsultraschall lassen sich mehr Fehlbildungen entdecken als mit dem Basisultraschall. Nach einem auffälligen Befund beim Basisultraschall kann er einen Verdacht ausräumen oder erhärten.

Ergebnis: Das Ergebnis eines Ultraschalls muss nicht immer eindeutig ausfallen. Auffälligkeiten können als Hinweis auf eine Chromosomenstörung dienen. Sie können diese aber nicht sicher nachweisen oder ausschließen. Um falsche Befunde möglichst zu vermeiden, sollte der Fehlbildungsultraschall von einer Frauenärztin mit großer Erfahrung durchgeführt werden.

Risiken: Ob Ultraschallwellen dem Ungeborenen schaden können, ist nicht abschließend geklärt. Schwangere sollten sich deshalb vor jeder Ultraschall-Untersuchung über Nutzen und Risiken informieren. Um mögliche Risiken abzuwenden, empfehlen kritische Wissenschaftlerinnen und Ärztinnen eine Ultraschall-Untersuchung nur, wenn sie medizinisch begründet ist. Ihr Rat: so selten und so kurz wie möglich mit der geringsten Intensität. (Mehr Infos auf www.greenbirth.de und www.isppm.de).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) empfiehlt, diese Untersuchung nur von einer besonders qualifizierten Fachkraft durchführen zu lassen und betont, dass eine frühe Fehlbildungsdiagnostik zwischen der 11. und 14. Woche zu unsicheren Ergebnissen führt.

Gesundheitliche Folgen für die Mutter: Diese Untersuchung kann auf Entwicklungsstörungen hinweisen, obwohl sich das Kind normal entwickelt. Umgekehrt kann sie auch zu einem unauffälligen Ergebnis führen, obwohl das Ungeborene gesundheitliche Probleme oder Fehlbildungen hat. Eine Ultraschall-Untersuchung kann aber auch schaden, wenn sie unklare Ergebnisse oder Auffälligkeiten zeigt. Dies kann Ängste und Sorgen auslösen und zu erheblichen Störungen der Mutter-Kind-Beziehung führen.

Kosten: Liegt ein besonderes Risiko vor, kann die Frauenärztin eine Überweisung für die Ultraschall-Feindiagnostik ausstellen. Die Kosten werden dann von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Einige Praxen bieten den Fehlbildungsultraschall auch ohne speziellen Verdacht als Selbstzahlerleistung an. Er kostet dann etwa 230 Euro.

Experteneinschätzung von Dr. Sven Hildebrandt, Professor für Frauenheilkunde und Geburtshilfe:
„Die Ultraschall-Feindiagnostik ist ursprünglich dafür gedacht, unklare Befunde, die im Basisultraschall-Screening gefunden wurden, von speziell ausgebildeten Pränataldiagnostikern abklären zu lassen. Eine solche Anwendung ist absolut richtig und sinnvoll und verbessert die diagnostische Sicherheit. Kritisch sehe ich hingegen die verbreitete Tendenz, auch ohne konkreten Verdacht einen Feindiagnostiker aufzusuchen. Dabei „scannt“ der Diagnostiker das Kind und teilt jeden Befund der Schwangeren mit – unabhängig von der Relevanz für den weiteren Schwangerschaftsverlauf. Dann steht einem vergleichsweise geringen Nutzen – nur äußerst selten werden wirklich relevante Informationen gefunden – ein relativ hohes Verunsicherungspotenzial gegenüber.“

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Untersuchungen in der Schwangerschaft – Vorsorge und Pränataldiagnostik im Experten-Check:

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