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Filius und Fiskus: So können Familien mit Kindern Steuern sparen

130.000 Euro – diese stolze Summe müssen Eltern laut Statistischem Bundesamt aufbringen, um ein Kind großzuziehen. Um die Belastung abzufedern, hält der Fiskus einige finanzielle Vorteile bereit.

In diesem Artikel:

Behalte von deinem Einkommen!

So können Eltern bei ihrer Familienkasse Kindergeld beantragen: Monatlich überweist ihnen Vater Staat 190 Euro für das erste und zweite, 196 Euro für das dritte und 221 Euro für jedes weitere Kind. Ab Januar 2017 gibt es dann zwei Euro mehr pro Kind.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Alternativ dazu können Eltern Kinderfreibeträge in der Steuererklärung geltend machen: Bei zusammen veranlagten Eltern werden dann 7.248, bei Alleinerziehende 3.624 Euro vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Auch hier ist in 2017 eine Erhöhung von 108 bzw. 54 Euro geplant. Wer sich aber Hoffnungen auf Kindergeld und Freibetrag macht, wird enttäuscht. Am Jahresende prüft das Finanzamt nämlich, was sich mehr lohnt.

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III/V oder IV/IV? Anhand eines Beispiels rechnen wir durch, ob sich bei Elterngeldbezug ein Wechsel in eine andere Steuerklasse lohnt.

Lohnt der Wechsel der Steuerklasse?

Wann lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Doch keine Angst: „Das Kindergeld wird nachträglich nicht gekürzt oder weggenommen. Stattdessen prüft der Finanzbeamte bei der Steuererklärung lediglich, ob für die Familien mit dem Kinderfreibetrag ein noch größerer Steuervorteil entsteht“, weiß Christina Georgiadis, Pressesprecherin des Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).  Die Faustregel: Für Eheleute lohnt sich der Kinderfreibetrag ab 60.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr, für Alleinerziehende ab 30.000 Euro.

Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende

Wer mit seinem Kind allein in einem Haushalt lebt, hat zusätzlich einen Anspruch auf einen Entlastungsfreibetrag von 1.908 Euro plus 240 Euro für jedes weitere Kind.

Auch Kinderbetreuungskosten lassen sich absetzen

Als zusätzliche Sonderausgaben dürfen Eltern zudem zwei Drittel – maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr – der Kinderbetreuungskosten wie Kindergartenbeiträge oder Haushaltshilfe steuerlich absetzen. Auch das Honorar für die Tagesmutter, Aufwendungen für eine Haushaltshilfe oder der Teilnahmebeitrag für ein Feriencamp zählen dazu.