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Wie Alleinerziehende Kindesunterhalt durchsetzen

Sich vom Partner zu trennen, tut weh – besonders dann, wenn aus der Beziehung gemeinsame Kinder hervorgegangen sind. Nach wie vor leben die Kinder meistens mit der Mutter weiter. Zwar kümmern sich viele Väter auch aus der Ferne liebevoll um den Nachwuchs und kommen ihren finanziellen Verpflichtungen nach – doch leider nicht alle.

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Wenn Papa nicht zahlt - Wie Alleinerziehende Kindesunterhalt durchsetzen

Es gibt aber auch die Ex-Partner, die nichts zahlen, unregelmäßig oder weniger als das, was die Düsseldorfer Tabelle vorsieht, die als Orientierungshilfe für Gerichte zur Festsetzung von Unterhalt dient. Was können Mütter dann tun?

„Sinnvoll ist es, schriftlich und per Einschreiben den Unterhaltspflichtigen aufzufordern, Unterhalt zu zahlen und seine Einkommensunterlagen vorzulegen“, rät der Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Berlin. Reagiert der Vater nicht, kann eine Klage vor dem Familiengericht in Frage kommen. Vorher sollte sich die Mutter jedoch unbedingt juristisch beraten lassen.

Prozesskostenhilfe und Unterhaltsvorschuss

Fehlt dafür das Geld, kann sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen. Der Antrag auf Beratungshilfe lässt sich beim Amtsgericht stellen. Wird er bewilligt, fällt beim Rechtsanwalt nur eine Gebühr von 10 Euro an. Darüber hinaus findet sich auch Hilfe im Unterhaltsvorschussgesetz.

Und das besagt: Wenn der getrennt lebende Elternteil nicht zahlt, muss der Staat einen Teil des Geldes vorstrecken. Der Unterhaltsvorschuss richtet sich nach dem Mindestunterhalt, den das Bürgerliche Recht vorsieht – und ist damit viel geringer als das, was die Düsseldorfer Tabelle empfiehlt. Bei der Berechnung des Unterhaltsvorschusses wird darüber hinaus das Kindergeld, das der alleinerziehende Elternteil bezieht, zur Hälfte mit angerechnet. Kinder bis zu sechs Jahre erhalten deshalb 133 Euro, bis zu zwölf Jahre 180 Euro. Der Vorschuss wird längstens 72 Monate lang gezahlt. Er endet spätestens dann, wenn das Kind zwölf Jahre wird. Der Antrag muss bei der zuständigen Unterhaltsvorschuss-Stelle gestellt werden, das ist meistens beim Jugendamt.