Mutter-Kind-Kur und Mütterkur – Vorbeugung statt Nachsorge
Ziel der Müttergenesungskuren ist es, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen würde, zu beseitigen. Sie soll einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung vorbeugen oder eine bereits eingetretene Erkrankung heilen, bessern oder deren Verschlechterung verhindern.
Zu den wichtigsten Indikationsgruppen zählen:
- Atemwegserkrankungen
- Allergien und Hauterkrankungen
- Herz- und Kreislauferkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen
- Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Psychosomatisch-vegetative Erkrankungen
Vielfältige und teilweise widersprüchliche Verhaltens- und Rollenanforderungen lassen einen Kreislauf aus Belastungen entstehen, der nicht kompensiert werden kann. Dies trägt zur Entwicklung von körperlichen, psychischen und psychosomatischen Krankheitsbildern bei.
Nahezu alle Frauen nennen für sich oder ein Kind Symptome aus den Bereichen:
- Herz-Kreislauf-Störungen
- Magen-Darm-Störungen
- Kopfschmerzen
- Schlafstörungen
- Starkes Über- oder Untergewicht
- Häufige Infekte
- Rückenbeschwerden
- Erschöpfung
- Niedergeschlagenheit
- Unruhe, Nervosität, Angst
- Chronische Erkrankungen, wie Asthma oder Neurodermitis
- Psychosoziale Faktoren, wie Erziehungsschwierigkeiten, Partnerschaftsproblemen, Todesfälle, finanzielle Probleme
Weitere Indikationen kannst du in einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände oder direkt mit den Einrichtungen klären. Bei Bedarf bieten dir verschiedene Kliniken Kuren mit spezialisierten Leistungsangeboten, die sog. Schwerpunktkuren, an.
Leistung der Krankenkassen
Ab dem 01.04.2007 sind Mutter/Vater-Kind-Kuren eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation von Müttern und Vätern. Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren bewilligen.
Die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme stellt der Haus- bzw. Frauenarzt fest. Dabei bestimmt er die Prognose und das Ziel der Therapie.
Erholung für Mütter im Alltag
Jede Frau, die in direkter oder indirekter Familienverantwortung steht, hat unabhängig von Einkommen, Kinderzahl, Familienstand oder Konfession einen gesetzlichen Anspruch auf eine Müttergenesungskur (Mütterkur oder Mutter-Kind-Kur). Voraussetzung für die Beantragung und Bewilligung der Kur beim Kostenträger (Krankenkasse, Sozialamt u.ä.) ist ein ärztliches Attest in dem der Hausarzt die Kurbedürftigkeit bescheinigt. Mutter-Kind-Kuren können sowohl aus medizinischen oder/und psychosozialen Gründen erforderlich sein:
- Mutter oder/und Kind sind kurbedürftig.
- Eine Trennung des Kindes von der Mitter könnte zu psychischen Schäden führen.
- Die Betreuung des Kindes während der Abwesenheit der Mutter nicht gewährleistet.
- Es liegen besondere Ausnahmesituationen vor, die eine Trennung des Kindes von der Mutter (schwere Krankheit, Todesfälle, besondere Problemsituationen) verhindern.
Die Entscheidung, ob du allein oder mit Kindern zur Kur fährst, ist nicht einfach, deshalb findest du hier einige Kriterien, die du neben den genannten Gründen bei deiner Entscheidung berücksichtigen solltest.
Burnout-Check
- Fühlst du dich schon länger als 6 Monate total erschöpft?
- Fehlt dir oft die Energie für die einfachsten Aufgaben des täglichen Lebens?
- Brauchst du immer länger, um dich zu erholen?
- Fühlst du dich schon beim Aufstehen erschöpft?
- Leidest du unter Konzentrationsschwäche und Vergesslichkeit?
- Hast du den Spaß an den meisten Dingen verloren?
- Hast du das Gefühl, mit immer mehr Energie weniger zu erreichen?
- Ziehst du dich vermehrt von deinen Mitmenschen zurück?
- Wenn du 5 oder mehr Fragen mit "ja" beantwortet hast, solltest du mit deinem Arzt sprechen!
Kur beantragen: Tipps, wie es klappt
Zum Thema Kur stellen Mütter und Väter viele Fragen: Habe ich das nötig? Kann ich mir das leisten? Wie lange dauert das? Wie geht das? Kann die Kur auch abgelehnt werden? Folgende Ratschläge können dir helfen, dir darüber klar zu werden, ob eine Kur für dich in Frage kommt:
- Wenn du dich permanent überfordert fühlst und gesundheitliche Probleme hast, kann dir oft eine Kur dauerhaft helfen.
- Du erfüllst durch dein Eltern-Sein eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe. Dafür brauchst du deine ganze Kraft. Eine Kur ist für dichkein kostenloser Luxusurlaub. Sie bietet dir die Möglichkeit, deine Gesundheit wieder herzustellen und an dir zu arbeiten.
- In der Regel dauert eine Kur drei Wochen. Sie kann jedoch auch verlängert werden.
- Du und gegebenenfalls deine Kinder benötigen ein ärztliches Attest, aus dem deine gesundheitlichen Beschwerden oder Erkrankungen und am besten auch deine persönliche Belastungssituation hervorgehen. Mit diesem Attest stellst du dann bei deiner Krankenkasse den Antrag auf eine Kur. Dabei kann dir dein Arzt helfen.
- Häufig wird ein Antrag auf eine Kur abgelehnt. Lass dich davon nicht entmutigen. Du kannst dagegen Einspruch einlegen und deinen Arzt um ein ausführlicheres Attest bitten.
Vor den Formalitäten brauchen sich Mütter und Väter nicht zu fürchten. In jeder Stadt gibt es Beratungsstellen. Frage z.B. beim Müttergenesungswerk, AWO, DRK, Paritätischer, Ev. und Kath. Kirche oder beim Deutschen Familienverband. Sie alle helfen bei der Beantragung einer Kur, bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung oder bei Problemen mit der Kinderbetreuung.
Wichtige Infos auf einen Blick
- Kurdauer: Ein Kuraufenthalt dauert in der Regel 21 Tage. Während der Kur kann der Kuraufenthalt aus medizinischen Gründen um eine Woche verlängert werden. Eine erneute Müttergenesungskur ist in der Regel nach 4 Jahren durchführbar. In medizinisch begründeten Ausnahmen ist eine Verkürzung der Wiederholungsfrist möglich.
- Kosten: Die Kosten werden, bis auf eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von € 10,00 je Kalendertag, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Kinder müssen keine Zuzahlung leisten. Bei Erreichen des gesetzlich festgelegten, einkommensabhängigen Zuzahlungshöchstbetrags ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.In besonderen finanziellen Härtefällen kann außerdem von der Beratungs- und Vermittlungsstelle die Vergabe besonderer Zuschüsse geprüft werden. Die Fahrtkosten trägt, bis auf einen Eigenanteil von € 10,00 pro Person und einfache Fahrt, die gesetzliche Krankenkasse. Konkrete Informationen zu den Kosten erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
- Haushaltshilfe (SGB V, § 38): Während einer Müttergenesungskur besteht unter Umständen ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe/ Familienpflegerin, wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Konkrete Informationen erhältst du bei deiner Krankenkasse.
- Anrechnung von Urlaubstagen und Entgeldfortzahlung: Für Mütter- bzw. Mutter-Kind-Kuren dürfen keine Urlaubstage angerechnet werden. Es besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Bitte ggf. auf besondere tarifvertragliche Regelungen (Beamtenrecht) achten.
Mütterkur: Die Fakten-Checkliste
- Wenn die Erkrankung der Mutter im Vordergrund steht, ist eine Kur ohne Kinder die nachhaltigste Form, da sie sich voll und ganz auf ihre Person konzentrieren kann.
- Ein räumlicher Abstand zu allen Familienmitgliedern ermöglicht vielfach eine objektivere Berachtung der Konflikte und führt zu guten Lösungsansätzen.
- Wenn das Kind noch sehr klein ist, kann die Eingewöhnung in eine fremde Umgebung unter Umständen für das Kind sehr anstrengend und belastend sein.
- Während einer Kurmaßnahme reagiert der Organismus verstärkt auf neue Reize, das Immunsystem ist oft geschwächt. Vor allem Kinder reagieren sehr empfindlich und könnten während der Kur erkranken.
Mutter-Kind-Kur: Die Fakten-Checkliste
- Häufig verlangt der gesundheitliche Zustand der Kinder eine Kurmaßnahme. Während der Kur erhalten die Kinder Anwendungen, die den gesundheitlichen Zustand stabilisieren bzw. verbessern.
- Berufstätige Mütter oder Mütter von mehreren Kindern nutzen die Kurmaßnahme für gemeinsame Aktivitäten oder nehmen sich einfach viel Zeit für einander.
- Manche krank machenden Faktoren müssen von Mutter und Kind gemeinsam bearbeitet werden. Dies ermöglicht einen besseren und nachhaltigeren Kurerfolg und stärkt die Mutter/Kind Beziehung.
Weitere Infos und Kontakte
Weitere Informationen findest du im Internet unter:
www.frauenwerk-stein.de
www.muettergenesungs werk.de
Darüber hinaus geben die jeweiligen Beratungsstellen der örtlichen Wohlfahrtsverbände gern Auskunft.
Eine konkrete Kuradresse bietet die Vorsorge- und Rehabilitationsfachklinik Hänslehof in schöner Landschaft zwischen Schwarzwald und Bodensee. Informationen und ein Hausprospekt erhältst du unter www.haenslehof.de
oder postalisch und telefonisch: Hänslehof, 78073 Dürrheim, Hofstraße 13,Tel.: 07726.667-0.
Wohltuend für Mama & Kind: Babymassage und Rückbildung
Babymassage trägt zur Entspannung und Beruhigung deines Sprösslings bei und hilft z.B. bei Koliken und Schmerzen. Massagetechniken, Pflegetipps & mehr lernst du am besten in einem professionellen Babymassagekurs. Schau dir hier an, was dich dort erwartet und ob der Kurs zu dir passt:
Und für die Mama? Mit Beckenbodentraining nach der Geburt stärkst du Muskel- und Bindegewebe. In einem Rückbildungskurs erwartet dich allerdings noch mehr! Was genau? Schau es dir hier an: