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Geld vom Staat - Zuschüsse für die Familie

Familien brauchen finanzielle Sicherheit. Der Staat gewährt viele Arten von Zuschüssen. Hier die wichtigsten im Überblick.

In diesem Artikel:

Elterngeld

... gibt´s in der Elternzeit: Je nach Gehalt zwischen 65 und 67 Prozent des Durchschnitts-Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor Geburt/Mutterschutz. Höchstbetrag: 1800 Euro. Bei Geringverdienern unter 1000 Euro wird der Satz bis zu 100 Prozent erhöht – je nach Einkommen. Mindestbetrag: 300 Euro – egal ob vorher gearbeitet wurde oder nicht. Bezugszeitraum: 14 Monate, wenn beide Elternteile die Elternzeit aufteilen; 12 Monate bei einem Elternteil allein.

Geschwisterbonus

Familien mit mehr als einem Kind erhalten ein Plus von 10 Prozent des Elterngelds, mindestens aber 75 Euro. Bezug: zwölf Monate. Die Leistung gilt, bis das ältere Geschwisterkind 3 Jahre alt ist. Bezug für 14 Monate bei Wegfall des Erwerbseinkommens. Der Bonus gilt auch bei Teilzeitarbeit unter 30 Wochenstunden in der Elternzeit; Mindestbetrag plus Bonus auch für Studierende und Auszubildende ohne Studien-/Ausbildungsunterbrechung.

Betreuungsgeld

Wer sein Kind zuhause betreut, erhält ab 1. August 2013 pro Kind 100 Euro monatlich (15. – 36. Lebensmonat), wenn die Elterngeld-Monate verbraucht sind. Ab 1.8.2014 gibt´s 150 Euro pro Kind.

ACHTUNG: Derzeit gibt es nur in Bayern Betreuungsgeld, da das bundesweite Betreuungsgeld durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Juli 2015 gekippt wurde. Bereits genehmigtes Betreuungsgeld wird weiter bezahlt, neue oder noch unbearbeitete Anträge wurden nicht mehr genehmigt.

Kindergeld

... ist einkommensunabhängig. Fürs 1. und 2. Kind gibt´s 204 Euro/Monat; fürs 3. Kind 210 Euro; fürs 4. und mehr: 235 Euro. Bezug: bis 18. Lebensjahr; bis 25. Lebensjahr bei Kindern in Ausbildung; für arbeitslose Kinder bis 21. Lebensjahr.

Kinderzuschlag

...gibt´s zusätzlich zum Kindergeld für Geringverdiener. Seit 2019 maximal 185 Euro, wenn das Monatseinkommen die Untergrenze von 900 Euro (Paare)/600 Euro (Alleinerziehende) erreicht.

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zusätzlich die Möglichkeit von Wohngeld, der Erstausstattung für ein Neugeborenes sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe der Kinder. Nachfragen beim zuständigen Amt lohnt sich!