Wann: In der 14. Schwangerschaftswoche. Wie: Ultraschall-Untersuchung. Wo: Bei einer geschulten Frauenärztin. Was: Per Ultraschall wird das Nasenbein des Fötus vermessen. Bei Kindern mit der Chromosomenstörung Trisomie 21 (Down-Syndrom) entwickelt sich der Nasenknochen nämlich meist erst zu einem späteren Zeitpunkt. Ist die Anlage des Nasenbeins auf dem Ultraschallbild nicht zu sehen oder erst sehr klein, kann das daher auf ein Down-Syndrom hindeuten. Auch das Risiko für die Chromosomenstörungen Trisomie 13 und Trisomie 18 ist dann erhöht. Beide gehen mit Fehlbildungen wichtiger Organe einher. Die Nasenbeinmessung kann mit zur Risiko-Einschätzung im Rahmen des Ersttrimesterscreenings beitragen. Bei dem Screening werden Ultraschalluntersuchungen mit einem Bluttest kombiniert, um das Risiko für eine Chromosomenabweichung zu erfassen. Aus allen Ergebnissen errechnet ein Computerprogramm schließlich ein statistisches Risiko für eine Chromosomenveränderung. Dabei wird auch das Alter der Schwangeren berücksichtigt. Die Nasenbeinmessung wird oft dann durchgeführt, wenn die zum Ersttrimesterscreening gehörende Nackentransparenzmessung auffällig war. Nutzen: Die Nasenbeinmessung kann beim Ersttrimesterscreening dazu beitragen, das Risiko für eine Chromosomenabweichung zu ermitteln. Dabei ist sie nur einer von mehreren Faktoren, die Messung allein ist nur begrenzt aussagekräftig. Ergebnis: Eine Nasenbeinmessung liefert kein eindeutiges Ergebnis. Ermittelt werden können letztendlich nur ungefähre Wahrscheinlichkeiten. Auch kann es bei der Nasenbeinmessung zu Fehlinterpretationen kommen. Daher sollte sie von einer erfahrenen Ärztin durchgeführt werden. Ein Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) der Stufe II oder III spricht für eine gute Ausbildung des Mediziners. Risiken: Ob Ultraschalluntersuchungen dem Ungeborenen schaden können, ist nicht abschließend geklärt. Einige Studienergebnisse deuten darauf hin, dass die Ultraschallwellen im 1. Schwangerschaftsdrittel die Entwicklung der Gehirnzellen im Fötus stören können. Schwangere sollten sich deshalb vor jeder Ultraschall-Untersuchung über Nutzen und Risiken informieren. Um mögliche Risiken abzuwenden, empfehlen kritische Wissenschaftlerinnen und Ärztinnen eine Ultraschall-Untersuchung nur, wenn sie medizinisch begründet ist. Ihr Rat: so selten und so kurz wie möglich mit der geringsten Intensität. (Mehr Infos auf www.greenbirth.de und isppm.ngo). Bei Auffälligkeiten im Ersttrimesterscreening werden oft Folgeuntersuchungen wie eine Fruchtwasseruntersuchung oder eine Chorionzottenbiopsie empfohlen. Diese bergen das Risiko, Fehlgeburten auszulösen. Unklare Untersuchungsergebnisse können Eltern zudem stark verunsichern und vor schwierige Entscheidungen stellen. Gesundheitliche Folgen für die Mutter: Für die Gesundheit der Mutter hat eine Nasenbeinmessung keine Folgen. Kosten: Die Kosten für ein komplettes Ersttrimesterscreening liegen bei etwa 100 bis 250 Euro. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Experteneinschätzung von Dr. Sven Hildebrandt, Professor für Frauenheilkunde und Geburtshilfe: „Eine Auffälligkeit des Nasenbeins ist in den meisten Fällen bedeutungslos. Allerdings ist sie bei Kindern mit einer genetischen Besonderheit und/oder bestimmten Herzfehlern gehäuft nachweisbar. Deshalb gilt das Symptom als sogenannter „Soft-Marker“ für eine mögliche Abweichung des kindlichen Chromosomensatzes. Ein auffälliges Nasenbein allein ist kein Beweis für eine Chromosomenabweichung. Eingebettet in das „Ersttrimesterscreening“ kann es dessen diagnostische Sicherheit erhöhen, es gilt aber, weitere Aspekte zu beachten.“ (Siehe auch Ersttrimesterscreening: Blutuntersuchung) zum PDF-Download
In der Rubrik Pränataldiagnostik (PND) gibt es außer Nasenbeinmessung beim Ersttrimesterscreening (PND)