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Elterngeld - Restansprüche sichern

Hartz-IV-Bezieher, die sich das Elterngeld in 24 statt 12 Monaten auszahlen lassen, und die noch ausstehende Beträge haben, sollten die „Verlängerungsoption“ sofort widerrufen und sich das Geld jetzt auszahlen lassen. Sonst drohen hohe Verluste.

In diesem Artikel:

Elterngeld Restansprüche

Ab 1.1.2011 wird nach dem Willen der konservativ-liberalen Bundesregierung das Elterngeld auf den Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“ im Volksmund) angerechnet. „Die Verrechnung trifft auch Eltern, die aktuell Elterngeld erhalten und die sich für eine verlängerte Auszahlung mit dem „halben Elterngeld“ von 150 Euro entschieden haben. Ihnen droht der Verlust des ihnen zustehenden Geldes“, so die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, Edith Schwab.

Umgehend Widerspruch einlegen

Betroffene Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, sollten daher bei ihrer Elterngeldstelle die Verlängerungsoption sofort widerrufen und sich die Restansprüche auszahlen lassen. Dabei ist Eile geboten, denn entscheidend ist das Datum der Auszahlung. Die Nachzahlungen bleiben nur dann anrechnungsfrei, wenn sie bis zum 31. Dezember 2010 auf dem Konto der Eltern eingegangen sind.

Formular Elterngeld

Hier findest du ein Formular, mit dem du deine Restansprüche geltend machen kannst:

Formular Elterngeld Restansprüche (PDF)

Arbeitslose besonders betroffen

„Der Wegfall des Elterngeldes für Eltern mit ALG-II ab dem 01.01.2011 ist für die betroffenen Familien eine große Belastung. Arbeitslose Eltern jetzt auch noch rückwirkend für ihre vorsorgliche Planung zu bestrafen, grenzt an Demütigung“, kritisiert die AGF-Vorsitzende. „Mindestens muss vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sicher gestellt werden, dass bestehende Elterngeldansprüche auch nach 2010 anrechnungsfrei ausgezahlt werden. Es kann nicht sein, dass Eltern Leistungen gestrichen werden, die ihnen nach geltender Gesetzeslage zustehen.“

Ein Beispiel zeigt, was Eltern zu verlieren haben: Bei der Geburt eines Kindes am 30.11.2009 und einem Elterngeldanspruch von insgesamt 3.600 Euro, haben sie bei einer Teilauszahlung für 24 Monate à 150 Euro bis zum 31.12.2010 lediglich 1.950 Euro erhalten. Verlust ohne rechtzeitigen Widerspruch: 1.650 Euro.

(Quelle: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen)