Da es bei uns weiterhin recht gut läuft, nutze ich den Blog diesmal dazu, Euch vor Fallen beim Elterngeld zu warnen.
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
diesmal möchte ich Euch im Wesentlichen vor ein paar Fallen beim Elterngeld warnen. Insofern mache ich den Wochenbericht recht kurz:
Unser Alltag lief die ersten Tage der letzten Woche so vor sich hin. Eigentlich haben wir wenig Probleme. Gerade Tanja ist derzeit relativ pflegeleicht. Bei Alexander läuft es auch ganz gut. Leider hält er uns immer wieder nachts wach, indem er eine oder mehrere Wachphasen in die Mitte der Nacht verlegt. Außerdem ist er in seinen Wachphasen zur Zeit sehr unruhig und betreuungsbedürftig. Aber da wir beide zuhause sind, lässt sich das Kind – im wahrsten Sinne – schon schaukeln.
Leider bewahrheitete sich zur Mitte der Woche die Sorge, dass uns die im Augenblick in den Kindergärten unseres Bundeslandes umlaufende Erkältungswelle erwischen würde. Schon Anfang der Woche war es in unserem Kindergarten verdächtig still, da viele Kinder bereits krank zuhause waren. Wir erhielten dann Dienstag den Anruf, dass Tanja Fieber hat und wir sie abholen dürften. Die folgenden beiden Tage war Tanja dann mit starkem Husten und zeitweiligem Fieber zuhause. Wenigstens Freitag war sie allerdings wieder soweit hergestellt, dass sie wieder in den Kindergarten gehen konnte.
Unsere große Befürchtung ist natürlich, dass wir uns und vor allem Alexander sich anstecken könnte. Zwar sind Säuglinge durch die Antikörper in der Muttermilch ziemlich gut dagegen geschützt, sich bei der Mutter anzustecken. Dies gilt aber nicht unbedingt für Infektionen durch Dritte. Unsere zunächst überlegte Option, dass meine Frau mit Alexander vorsichtshalber in ein Hotel umzieht (so früh muss er wirklich noch nicht krank werden), haben wir dann aber doch nicht wahr gemacht. Wenn Tanja uns angesteckt hat, dann dürfte es schon passiert sein.
Ansonsten nervt die andauernde Kälte, die die Möglichkeiten zum Hinausgehen nicht gerade erweitert. Wie jedes Jahr wünschen wir uns den Frühling herbei und schmieden schon mal mehr oder weniger ernsthaft Reisepläne dahin „wo es warm ist“.
Das Hauptthema meines Blogs liegt diese Woche allerdings auf dem Elterngeld.
Als ich zuerst vom Elterngeld hörte, war ich rundherum begeistert. Endlich wird die Erziehung von Kindern zwar nicht als Erwerbstätigkeit anerkannt, aber wenigstens für diejenigen teilweise bezahlt, die vorher gearbeitet haben. Je mehr ich mich mit dem Thema beschäftige, desto mehr sehe ich, dass das Elterngeld zwar ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber in vielen Fällen auch zur Mogelpackung werden kann. Ich habe mal zusammen notiert, was man zum Elterngeld unbedingt wissen sollte:
Punkt 1:
Ganz allgemein zum Thema: Es ist keineswegs so, dass das Elterngeld in Deutschland eine neue Erfindung ist. Tatsächlich gab es diese Leistung in ganz ähnlicher Form schon in den letzten Jahren der DDR. Und wurde dann mit der Wiedervereinigung zu Gunsten des weit geringeren (BRD-)Erziehungsgeldes gestrichen. Wenn ich auch mitnichten ein Freund der DDR war, finde ich es doch erstaunlich, wie jetzt, 17 Jahre nach der Wiedervereinigung, das Elterngeld als angeblich brandneue Idee hochkommt.
Punkt 2:
Zudem war das System des Elterngelds in der DDR besser gelöst. Dort erhielt man nämlich das Geld als Quasi-Arbeitslohn unmittelbar vom Betrieb, in dem man arbeitete (und der holte es sich dann vom Staat wieder). Das bedeutete nicht nur wesentlich weniger Verwaltungsaufwand für den Bürger, sondern führte auch dazu, dass diese Leistung bei der Rente voll angerechnet wird. Beim neuen System läuft das nicht so. Man muss sich die Bescheinigungen vom Arbeitgeber besorgen und damit zum Amt laufen – Zeitaufwand, Missverständnisse und falsch ausgefüllte Formulare inklusive. Und bis auf die vernachlässigbare Anrechnung von Kindererziehungszeiten wirkt sich das heutige Elterngeld bei der Rente nicht aus.
Punkt 3:
Sicherlich hat sich auch schon rumgesprochen, dass man im Regelfall auch nicht 14 Monate Elterngeld bekommt (wie stolz durch die Politik verkündet), sondern dass üblicherweise 2 Monate abgezogen werden, in denen die Frau Muttergeld erhält. Bleiben also 12 Monate, die man sich als Paar wirklich teilen kann.
Punkt 4:
Als Elterngeld erhält man bekanntermaßen zwei Drittel des Gehaltes. Aber nicht des letzten Gehaltes, sondern des Durchschnitts der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Das ist z.B. für all die ein Problem, die in diesen Monaten wegen Betreuung eines ersten Kindes zeitweise nur Teilzeit gearbeitet haben. Wie bei uns. Gehässig formuliert: Wer so blöd ist, sein Kind selbst zu betreuen anstatt es möglichst früh in den Kindergarten zu stecken, der bekommt auch weniger Elterngeld. Ach ja, Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld werden natürlich nicht berücksichtigt.
(Viel blöder wird das übrigens noch bei Selbstständigen: Erfolgt z.B. die Zahlung für einen erledigten Auftrag noch rechtzeitig im letzten Monat vor der Geburt, wird das beim Elterngeld berücksichtigt. Erfolgt die Zahlung erst später, weil der Kunde erst dreimal gemahnt werden muss, kann das wiederum als Einkommen angerechnet werden.)
Punkt 5:
Okay, dann also von den letzten 12 Monaten den Durchschnitt bilden und dann davon 2 Drittel? Nein. Denn zum Schluss der Berechnung werden dann einfach noch mal „Werbungskosten“ abgezogen. Und das nicht zu knapp. Bei einem berechneten Elterngeld von monatlich 1.500 Euro kann das schon mal 50 Euro weniger bedeuten.
Punkt 6:
Super, das Elterngeld ist steuerfrei. Es gibt da nur ein ganz kleines, geradezu winziges Problem. Bei der Steuererklärung wird das steuerfrei ausgezahlte Elterngeld nämlich kurzerhand auf die Einkünfte drauf geschlagen – und damit zur Ermittlung der Steuern herangezogen. Dies führt dazu, dass man beim nächsten Lohnsteuerjahresausgleich je nach Einkommen des Partners deutlich Steuern nachzahlen darf.
Nimmt man mal diese letzten Punkte zusammen, stellt man fest, dass die meisten Elterngeldbezieher alles in allem eher bei 50-55 Prozent liegen als bei 66 Prozent.
Punkt 7:
Das kanntet Ihr alles schon? Hat sich alles schon rumgesprochen? Dann kommt jetzt etwas, das viele erst merken, wenn es schon zu spät ist. Glaubt bloß nicht, dass Ihr bei – sagen wir – 5 Monaten Elternzeit tatsächlich auch für 5 Monate das entsprechende Elterngeld bekommt.
Das ist mir nämlich jetzt beim hiesigen Versorgungsamt klar gemacht worden, als ich meinen Antrag einreichen wollte (nicht ohne unfreundlich-arrogante Sprüche wie: „Das steht doch so im Gesetz“ und „Hätten Sie sich doch vorher erkundigen können“).
Das Problem ist hier, dass der Gesetzgeber die Leistung nicht nach den Monaten der Elternzeit zahlt (was ja eigentlich einfach und logisch wäre), sondern nach Bezugszeiträumen, die sich wiederum an den Lebensmonaten des Babys orientieren.
Ich erkläre es Euch mal ganz langsam:
Kein Problem haben die, die genau zu den jeweiligen Lebensmonaten des Babys Elternzeit nehmen. Nehmen wir an, Dein Kind wird am 05. Februar geboren und Du machst dann nach Deiner Mutterschutzfrist ab dem 05. April x Monate Elternzeit. Dann stimmt der Bezugszeitraum – also der jeweilige Lebensmonat – mit der Elternzeit überein.
Aber nehmen wir mal an, dass Du nach der Mutterschutzfrist noch mal zwei Wochen arbeitest, um eine Arbeit abzuschließen, oder – eigentlich ganz typisch – einfach zuerst noch alten Urlaub nimmst. Sollte ja eigentlich kein Problem sein, dann nimmst Du halt ab 20. April Elternzeit.
Aber dummerweise stimmen jetzt der Lebensmonat des Kindes und Deine Elternzeit nicht mehr überein. Der Lebensmonat (Bezugszeitraum) geht vom 05. April bis 04. Mai, Dein Elternzeitmonat aber vom 20. April bis 19. Mai. Jeder normale Mensch würde nun sagen: „Was soll`s? Die Frau/der Mann nimmt einen Monat Elternzeit und bekommt für diese Zeit kein Gehalt. Also zahlen wir auch das volle Elterngeld.“
Aber so geht das natürlich nicht. Vielmehr wird beim Bearbeiten des Elterngeldantrages nun spitzfindig gerechnet. Da Du ja im Bezugszeitraum April bis zum 19. gearbeitet hast, werden diese Einkünfte bei der Berechnung des Elterngeldes für diesen Monat angerechnet. Im Extremfall führt dies dazu, dass Du statt Deines Dir eigentlich zustehenden Elterngeldes nur den Grundbetrag von 300 Euro erhältst.
Jetzt denkst Du vielleicht: Seltsames System, aber so schlimm ist das ja nicht. Denn was mir halt im ersten Monat angerechnet wird, wird mir logischerweise im letzten Monat wieder draufgerechnet. Ne, ne, so geht das nicht. Denn dann hast Du ja keine Elternzeit mehr, also bekommst Du auch kein Elterngeld.
Habe ich es einigermaßen verständlich erklärt? In der Kurzfassung: Wer nicht taggenau zu den Lebensmonaten des Kindes Elternzeit nimmt, dem wird für einen Monat das Elterngeld gekürzt. Je größer dabei der Unterschied zwischen dem Elternzeit-Monat und dem Lebensmonats des Kindes ist, desto mehr wird abgezogen.
Also für alle, die noch Elternzeit beantragen wollen: Sorgt unbedingt dafür, dass Eure Elternzeit möglichst genau mit den Lebensmonaten des Kindes übereinstimmt. Ansonsten bekommt Ihr Abzüge.
In meinem Fall wird das Ganze noch absurder: Nehme ich erst Urlaub und dann Elternzeit, wird mein Elterngeld gekürzt, weil dann Elternzeit und Lebensmonate des Babys nicht übereinstimmen. Nehme ich hingegen erst Elternzeit und dann meinen Urlaub – was effektiv aufs Gleiche hinausläuft – bekomme ich das volle Elterngeld für alle Monate.
Ach ja, Punkt 8:
Wer sich jetzt genauso wie ich über diesen bürokratischen Schwachsinn ärgert, der letztlich nur dazu führt, dass man Teile des Elterngeldes, das einem eigentlich zusteht, nicht bekommt, kann seinerseits den Staat reinlegen. Da sich da Elterngeld nach dem Netto berechnet, sollten die Elternteile, die überwiegend die Elternmonate nehmen (also im Zweifel die Frau), sofort nach dem Erkennen der Schwangerschaft durch Wechsel der Steuerklasse ihr Netto erhöhen. Das ist rechtmäßig, wie mehrere Gerichte festgestellt haben! Klappt aber leider nur, wenn man verheiratet ist....
In diesem Sinne: Ich hoffe, ich konnte für den ein oder anderen von Euch ein paar Euro herausholen. Lasst Euch nicht ver......... albern.
Euer Gerd