MENU


Elterngeld erhöhen leicht gemacht

Das Elterngeld um Tausende Euro erhöhen? Das geht ganz leicht! Nur schnell muss man sein.

In diesem Artikel:

Elterngeld erhöhen leicht gemacht

Ihr habt es selbst in der Hand: Werdende Eltern können die Höhe des Elterngeldes mit beeinflussen. Sind die Partner verheiratetet, können sie unter verschiedenen Steuerklassen wählen. Die Steuerklasse beeinflusst das vom Arbeitgeber ausgezahlte Gehalt. Und da sich das Elterngeld nach der Geburt am Gehalt vor der Geburt orientiert, gilt: Wer nach der Geburt zu Hause bleibt, sollte in eine für ihn/sie günstige Steuerklasse wechseln. Das kann das Elterngeld um mehrere hundert Euro im Monat erhöhen.

Günstigere Steuerklasse

Ein Beispiel: Eine 35-jährige Arbeitnehmerin verdient 3000 Euro brutto monatlich. In ihrer bisherigen Steuerklasse V bekommt sie monatlich rund 1477 Euro Gehalt ausgezahlt. Die Elterngeldstelle berechnet nach der Geburt ein Elterngeld in Höhe von monatlich 906 Euro. Ist sie im Jahr vor der Geburt hingegen in der für sie günstigeren Steuerklasse III, beträgt das Nettoeinkommen 2105 Euro und das spätere Elterngeld dann 1314 Euro monatlich. Für den maximalen Bezugszeitraum von zwölf Monaten macht das ein Plus von 4900 Euro. Der Partner mit mehr Verdienst geht so lange in die ungünstigere Steuerklasse V. Die Eheleute zahlen dann zwar erst mal mehr Steuern, können sich die Abzüge aber mit der Steuererklärung zurückholen. Alternativ können beide Partner mit Steuerklasse IV eingestuft werden.

Früh handeln!

Entscheidend: Der Antrag auf Wechsel in die Steuerklasse III muss spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden, in dem der Mutterschutz beginnt. Nur dann behandelt die Elterngeldstelle den Antragsteller so, als sei er/sie während der gesamten zwölf Monate vor der Geburt (Bemessungszeitraum) in der Steuerklasse III gewesen. Und: Da ein Antrag auf Steuerklassen-Wechsel erst nach Monatsfrist wirkt, muss man den Wechsel beim Finanzamt schon vier Wochen vorher beantragen. Also alles frühzeitig regeln – am besten gleich nach dem ersten Ultraschall!