Mit dem Baby zu Hause - Elterngeld schafft finanziell Luft
Elterngeld muss schriftlich bei den Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden. Die zuständigen Elterngeldstellen findest du im Internet unter: www.bmfsfj.de, in den Rubriken ‚Familie/Leistung’ und ‚Förderung’. Der Antrag sollte sobald wie möglich nach der Geburt des Kindes gestellt werden, teilt das Bundesministerium für Familie in der aktuellen Broschüre ‚Elterngeld und Elternzeit’ (www.bmfsfj.de, Rubriken: Service/Publikationen) mit. Denn es werde rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingehe.
Das Elterngeld ersetzt 65 Prozent des bisherigen Netto-Einkommens, das wegfällt, wenn Eltern zu Hause bleiben oder ihre Arbeitszeit auf mindestens 30 Wochenstunden reduzieren. Der Höchstsatz liegt bei 1.800 Euro. Geringverdiener bekommen nicht nur 65, sondern bis zu 100 Prozent ihres bisherigen Nettoeinkommens. Das Elterngeld beträgt für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro monatlich, auch Mindestelterngeld genannt. Das Mutterschaftsgeld wird mit dem Elterngeld verrechnet.