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Elterngeld und Elternzeit - Wie sage ich es meinem Chef?

kidsgo sprach mit dem Organisationsberater Hans Georg Nelles. Was rät der Experte zur heiklen Frage, wann der Chef am besten informiert werden sollte? Und was ist bei dem Gespräch zu beachten?

In diesem Artikel:

Hans-Georg Nelles

... ist Vater von drei erwachsenen Kindern und arbeitet seit fast 15 Jahren in Projekten zum Thema "Vereinbarkeit" mit dem Schwerpunkt Männer und Väter. Mit "Väter & Karriere" berät der Organisationsberater Unternehmen und beschäftigte Männer. Außerdem ist der Autor des VAETERBlog.

Wann sollte ich meinen Chef über meine Elternzeit informieren?

Nelles: So früh wie möglich! Dann lassen sich auch Dinge regeln, die es bislang vielleicht im Unternehmen noch nicht gibt oder von denen Ihr Chef nicht weiß. "Problematisch" an diesem Tipp ist, dass Sie erst 8 Wochen vor der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz* genießen, Ihre Entscheidung aber spätestens 7 Wochen vor Antritt bekanntgeben müssen. Rechtlich abgesichert gibt es also ein Zeitfenster von nur einer Woche. Die verbleibenden 7 Wochen sind wichtig, insbesondere wenn Sie eine anspruchsvollere Tätigkeit haben und länger als die zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen wollen. Sie könnten die "Unsicherheit" aber dadurch minimieren, indem Sie sich im Kollegenkreis umhören, wer in der Vergangenheit welche Erfahrungen gemacht hat und wie Ihr Chef zur Elternzeit steht. Vielleicht rennen Sie ja offene Scheunentore ein!

Wie sollte ich das tun?

Nelles: Das Wichtigste ist, dass Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten. Wenn klar ist, dass Sie einen Teil der Elternzeit, die wenigen Monate oder auch einen längeren Anteil in Anspruch nehmen wollen, sprechen Sie unbedingt mit Ihrer Partnerin oder Partner ab, welcher der günstigste Zeitpunkt ist und wer nach seiner Elternzeit mit welchem Anteil wieder arbeiten geht. Hören Sie sich auch, am besten schon vor der Geburt des Kindes, im Betrieb um, wer schon Mutter oder Vater ist, welche Erfahrungen die Kollegen gemacht haben und welche Strategien und Argumente diese zur Durchsetzung ihrer Vorstellungen gewählt haben.

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Sollte ich von mir aus Teilzeit anbieten?

Nelles: Wenn Sie vorhaben, länger als zwei Monate in Elternzeit zu gehen, ist es sinnvoll, in einem Stundenumfang von 12 bis 18 Stunden präsent zu sein. Sie halten Kontakt zum Unternehmen und können den Kernbereich Ihrer Aufgaben weiter erledigen. Dadurch können Sie auch absichern, dass Sie nach einer längeren Elternzeit an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren können. Diese Pläne müssen Sie aber, wie alles andere auch gut mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin abstimmen. Ihrem Chef treten Sie dann nicht mit der Einstellung "ich bin dann mal weg" gegenüber sondern zeigen ihm, dass Sie sich Gedanken gemacht haben, wie es "ohne" Sie weitergeht und dass Sie Interesse haben an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.

Welche Fallen muss ich beim Gespräch beachten?

Nelles: Bereiten Sie sich auf Überraschungen vor. Ihr Chef könnte "Enttäuschung" zeigen, etwa "Ich weiß ja, dass ist Ihr gutes Recht, aber von Ihnen habe ich mehr Engagement für die berufliche Entwicklung erwartet. Eigentlich wollte ich Sie für die anstehenden Beförderungen vorschlagen". Versuchen Sie ihm klar zu machen, dass Sie das familiäre Engagement nicht als verlorene Zeit, als Auszeit ansehen sondern als Möglichkeit neue Erfahrungen zu machen und soziale Kompetenzen zu stärken. Durch die detaillierte Darlegung Ihrer Pläne können Sie Ihre Aussagen bekräftigen. Ein "Nein" zu Ihren Plänen heißt zunächst auch nur, dass sich Ihr Chef bestimmte Dinge noch nicht vorstellen kann. Wenn Sie das Gespräch rechtzeitig suchen, können Sie ihm ruhig ein wenig Bedenkzeit geben. Und wenn Ihr Betrieb Ihnen wirklich "Knüppel zwischen die Beine" wirft, dann wäre es sicherlich über kurz oder lang auch an einer anderen Stelle zu einem Bruch gekommen. Das was Sie verpassen würden, lässt sich auf jeden Fall nicht nachholen.

 

* In unserer Zeitangabe zum Kündigungsschutz beziehen wir uns lediglich auf die Elternzeit: Als werdende Mutter genießt du einen besonderen Kündigungsschutz schon ab dem ersten Tag deiner Schwangerschaft.