Betreuungsgeld - Bislang kaum Interesse an der „Herdprämie“
Eltern, die für die Betreuung ihres Kindes keinen öffentlich geförderten Platz in Anspruch nehmen, erhalten vom Staat 100 Euro pro Monat, ein Jahr später 150 Euro. Doch das Interesse an der umstrittenen „Herdprämie“ ist gering: So meldete das Saarland Ende Juli ganze fünf Anträge, Mecklenburg-Vorpommern 44 Anträge, Thüringen noch keinen einzigen. Ganze drei Anträge registrierte die Stadt Hannover, seit das Land die Antragsformulare eine Woche zuvor ins Netz stellte.
Betreuungsgeld
Mit Urteil vom 21.7.2015 hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zum Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Begründung: der Bund ist nicht zuständig. Einzelne Länder bereiten nun eigene Regelungen vor. Was Familien nun wissen müssen
Bürokratie-Wirrwarr
Die neue Leistung gilt für Kinder, die ab 1. August 2012 geboren wurden. Das Betreuungsgeld wird für maximal zwei Jahre ab dem ersten bis zum dritten Geburtstag des Kindes gezahlt. Natürlich müssen die Kinder zunächst das erste Lebensjahr vollendet haben – das wird kaum für alle der 1. August 2013 sein. Die noch geringe Nachfrage könnte auch damit zusammen hängen, dass viele Eltern möglicherweise nicht wissen, dass ein Antrag gestellt werden muss – und wo. Denn dass fürs Betreuungsgeld je nach Bundesland andere Behördenstellen zuständig sind, macht es kaum leichter. In Bayern ist die Nachfrage größer. Dort erhalten die Eltern fix und fertig ausgefüllte Anträge zugeschickt. Sie müssen praktisch nur noch unterschreiben. Der Service im CSU-geführten Freistaat ist wohl der Tatsache geschuldet, das die CSU federführend bei der Einführung des Betreuungsgeldes war.
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Hilfe oder Alibi?
Das Betreuungsgeld soll Eltern einen Anreiz bieten, die ihr Kind zuhause selbst betreuen wollen. Ob sie arbeiten oder nicht, spielt keine Rolle. Gegner des 2012 vom Bundestag verabschiedeten Betreuungsgeldes sehen darin ein Alibi für nicht ausreichend vorhandene Kitaplätze. Sie fordern statt der rund 1,5 Milliarden Euro teuren „Herdprämie“ den Ausbau öffentlich geförderter Krippenplätze. Darauf haben Eltern, ebenfalls ab 1. August 2013, einen gesetzlichen Anspruch – der aufgrund der großen Nachfrage derzeit kaum realisierbar ist.