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Betreuungsgeld: Verfassungsgericht kippt Gesetz

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.7.15 wird das Betreuungsgeld gestoppt. Grund hierfür ist die bisherige falsche Zuständigkeit: Statt des Bundes hätten eigentlich die Länder das Gesetz erlassen müssen.

In diesem Artikel:

Aus fürs Betreuungsgeld. Was bedeutet das für Familien?

Für Familien, die das Betreuungsgeld beantragt haben, stellt sich nun die Frage, ob das Geld trotzdem weiterhin gezahlt wird.

Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters gelten bereits eingegangene Bescheide für das Betreuungsgeld weiter. Aus dem Bundesfamilienministerium kam von Ministerin Manuela Schwesig das Versprechen, nach einer Lösung zu suchen, „damit Familien, die das Betreuungsgeld bereits beziehen, es bis zum Ende bekommen“. Noch nicht genehmigte Anträge werden dagegen vermutlich nicht mehr bearbeitet.

Über die weitere Umsetzung solle dann nach dem Willen von Schwesig das Kabinett am 13. August beraten. Ob dieser Termin steht, ist jedoch fraglich: Vize-Regierungssprecherin Christiane Wirtz erklärte, die Koalition wolle erst Anfang September entscheiden, wie es weitergeht.

Betreuungsgeld setzt falsches Signal

Rund 455.000 Familien beziehen inzwischen die Leistung – die Zahl stieg in den zwei Jahren seit der Einführung von Quartal zu Quartal an. Die monatliche Zahlung in Höhe von 150 Euro bekommen Eltern, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keine staatlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Diese Familienleistung wurde 2013 auf Drängen der CSU eingeführt und von der SPD spöttisch als „Herdprämie“ bezeichnet. Sie befürchtete von Anfang an, dass sich dadurch die klassische Rollenverteilung in Familien verfestigt: Die Mütter bleiben zuhause und bemühen sich nicht weiter um einen Job. Vor allem Eltern mit geringeren Einkommen könnten das Geld dem Kita-Besuch ihrer Kinder vorziehen.

Geld für Kitas einsetzen

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer trotzt dem Urteil und verspricht für Familien seines Bundeslandes, die Leistung weiterhin zu erbringen. Dagegen will die bayerische SPD mit einem Volksbegehren vorgehen. Wie andere Bundesländer mit dem Urteil umgehen, ist noch offen. Viele Länder beanspruchen inzwischen aber einen Teil der ursprünglich für das Elterngeld freigewordenen Mittel.

Nicht nur Manuela Schwesig, sondern auch Erziehungs- und Bildungswissenschaftler begrüßen das Ende des Betreuungsgeldes und fordern, mit den freiwerdenden Geldern die Qualität der Kitas zu verbessern.

Man darf auf die weiteren Pläne gespannt sein! Ein Schritt in Richtung Gleichberechtigung von Frau und Mann ist der Beschluss allemal.