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Künstliche Befruchtung – Alles zu Insemination, IVF, Mikroinjektion & Co.

In Deutschland bleibt jedes siebte Paar ungewollt kinderlos. Mitunter haben Paare mehr als ein Jahr Wartezeit hinter sich, ohne das sich der erhoffte Nachwuchs einstellt. Wenn natürliche Methoden zur Schwangerschaft und gewissenhafte Planung des Eisprungs nicht helfen, sind Verzweiflung und Kummer meist sehr groß. Künstliche Befruchtung bedeutet dann für viele Paare die letzte Hoffnung ein Kind auf natürlichem Weg auszutragen. Worin liegen die Ursachen für Unfruchtbarkeit und welche Methoden der künstlichen Befruchtung sind heute möglich? Hier erfährst du es!

In diesem Artikel:

Ursachen der ungewollter Kinderlosigkeit

Bleibt ein Paar kinderlos, sind die möglichen Ursachen bei Mann und Frau gleich verteilt. Sie liegen, nach Aussagen von Experten, zu 40% bei den Männern und zu 40% bei den Frauen. In 20% der Fälle sind beide Partner unfruchtbar. Die Gründe einer Unfruchtbarkeit sind vielfältiger Art. In vielen Fällen verhindern organische Ursachen eine Schwangerschaft. Mitunter spielen aber auch psychische Faktoren eine Rolle.

Unfruchtbarkeit bei Frauen

Bei Frauen können hormonelle Störungen, Stress, psychische Probleme, verschlossene Eileiter, Myome oder die Undurchlässigkeit des Gebärmutterhalses Ursache für ungewollte Kinderlosigkeit sein. Ebenso möglich ist, dass eine Endometriose, eine Versprengung der Gebärmutterschleimhaut, die Schwangerschaft verhindert. Nach Schätzungen von Experten leidet jede fünfte Frau darunter.

Unfruchtbarkeit bei Männern

Bei Männern ist die Unfruchtbarkeit in erster Linie auf die schlechte Qualität oder geringe Quantität des Spermas zurückzuführen. Gelegentlich verhindern Erektionsstörungen den Geschlechtsakt selbst. Seltener diagnostiziert werden verschlossene Samenleiter.

In manchen Fällen hilft schon eine hormonelle Stimulation oder ein operativer Eingriff, um die Probleme zu beseitigen, die eine natürliche Befruchtung verhindern. Bleiben diese Maßnahmen ohne Erfolg, ist die künstliche Befruchtung meist die letzte Möglichkeit ein Kind normal auszutragen.

Künstliche Befruchtung

Die künstliche Befruchtung umfasst grundsätzlich vier Verfahren, die nachfolgend eingehend erläutert werden. Welches Verfahren am sinnvollsten ist, wird durch die individuellen Gegebenheiten bestimmt. Angewandt wird die künstliche Befruchtung nur in Fällen, wo eine natürliche Fortpflanzung nicht möglich ist. Ob ein solcher Fall vorliegt, kann nur bei einer ärztlichen Konsultation ermittelt werden. Für Frauen ist der Gynäkologe bzw. die Gynäkologin der erste Ansprechpartner, Männer werden vom Urologen untersucht. Können diese Ärzte nicht helfen, wird meist zu einem Endokrinologen (Hormonspezialisten) oder zu einem Fortpflanzungsmediziner weiter überwiesen. Wichtig ist dabei, dass beide Partner sich einer Untersuchung unterziehen.

  1. Insemination
  2. In-Vitro-Fertilisation
  3. GIFT-Methode
  4. Mikroinjektion

Insemination

Bei der Insemination werden die Samenzellen mit einer Spritze oder einem Katheder direkt in die Gebärmutter oder den Gebärmutterhals bzw. dem Eileiter gespritzt. Die Samenzellen müssen dann den Weg zur befruchtungsfähigen Eizelle „aus eigener Kraft“ finden. Der beste Zeitpunkt für die Insemination ist 12 bis 24 Stunden vor dem Eisprung. Dann ist die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung der Eizelle sehr hoch. Die Samenzellen werden durch Masturbation „gewonnen“. In begründeten Verdachtsfällen werden diese noch auf Erbkrankheiten untersucht. 

Anwendung findet die Insemination, wenn beim Mann eine geringe Samenmenge oder eine mangelhafte Qualität der Spermien festgestellt wird. Grund kann aber auch sein, wenn der Mann aufgrund von Erektionsstörungen zu keinem Geschlechtsverkehr in der Lage ist. Bei der Frau liegt bei einer angewandten Insemination meist ein organischer Defekt im Gebärmutterhals vor, der verhindert, dass die Spermien die Eizelle erreichen. Meist wird die Insemination mit einer „sanften“ Hormonstimulation bei der Frau verbunden, um den Eisprung besser bestimmen zu können. 

Die Erfolgsquote der Insemination liegt in Abhängigkeit vom Alter der Mutter bei 5 bis 10%.

Die Herkunft der Samenzellen unterscheidet die Insemination in zwei Formen: Bei einer homologen Insemination kommt der Samen vom Ehepartner bzw. vom Partner einer fest gefügten Partnerschaft. Kommt der Samen von einem anonymen Spender spricht man von einer heterologen Insemination. Letztere wird aber aufgrund hoher gesetzlicher Hürden und ärztlicher Richtlinien selten durchgeführt.

In-Vitro-Fertilisation

IVF

Bild: Sven_Hoppe@fotolia.com

Neben der Insemination ist die In-Vitro-Fertilisation IVF eine weitere stark verbreitete Methode der künstlichen Befruchtung. Dabei wird die Befruchtung („in vitro“, in einem Glas) in einem Reagenzglas vollzogen. Der Frau werden dazu befruchtungsfähige Eizellen entnommen, die mit den durch Masturbation gewonnenen Samenzellen im Reagenzglas zusammengebracht werden. 40 bis 50 Stunden danach werden die befruchteten Eizellen in die Gebärmutterhöhle eingesetzt, wo sie sich ganz natürlich einnisten.

Normal nistet sich bei einer Frau pro Zyklus nur eine Eizelle ein. Um die Erfolgschancen der IVF zu erhöhen, werden durch Hormonstimulation bis zu 10 Eizellen gebildet, die durch einen meist operativen Eingriff entnommen werden. Maximal drei der entnommenen Eizellen werden befruchtet und wieder eingesetzt. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich mindestens eine von drei Eizellen einnistet und zu einer Schwangerschaft führt, wird dadurch erhöht. In seltenen Fällen kann es zur Geburt von Zwillingen oder Drillingen kommen. Aus diesem Grund ist die Eizellenzahl in Deutschland gesetzlich auf maximal drei begrenzt. Mehrlingsgeburten sind immer mit einem erhöhten Risiko für Mutter und Kinder verbunden. In anderen Ländern gibt es diese Beschränkung nicht, oft hört man deshalb von spektakulären Geburten von Vierlingen oder sogar Fünflingen. Die Erfolgsquote der IVF, der Geburt eines gesunden Kindes, wird in Abhängigkeit vom Alter der Mutter von den Medizinern mit bis zu 30% angegeben.

GIFT-Methode

Die GIFT-Behandlung (Gamete intrafallopian transfer) ist eine therapeutische Brücke zwischen der Inseminationsbehandlung und der Reagenzbefruchtung. Die hormonelle Vorbehandlung ist die gleiche, wie für die IVF. Die GIFT-Methode wird heute nur noch selten angewendet. Mittels Bauchspiegelung werden der Frau Eizellen entnommen. Diese werden zusammen mit den Samenzellen in den Eileiter gespritzt. Die Befruchtung erfolgt nicht im Reagenzglas, sondern auf natürliche Weise im Eileiter. Die befruchtete Eizelle nistet sich danach ganz normal in der Gebärmutter ein. 

Zur Anwendung kommt die GIFT-Methode, wenn die Ursache der Unfruchtbarkeit nicht zweifelsfrei bestimmt werden kann.

Die Mikroinjektion

Die intrazystoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), kurz Mikroinjektion, ist ebenfalls ein abgeleitetes Verfahren der IVF. Ebenso wie bei der IVF werden der Frau befruchtungsfähige Eizellen entnommen. Anders aber müssen die Samenzellen nicht aus eigener Kraft die Eizelle befruchten, sondern werden direkt in die Eizelle gespritzt. Daher wird die Mikroinjektion von Medizinern besonders Paaren empfohlen, bei denen die Spermien des Mannes eine ganz geringe Fortbewegungsfähigkeit haben oder die Samenleiter des Mannes ganz verschlossen sind. Meist werden die Samen dann direkt durch eine Punktion im Hoden gewonnen. 

Die Schwangerschaftswahrscheinlichkeit liegt bei der Mikroinjektion um 30%.

Rechtliche Fragen

Alle vorgestellten Methoden zur künstlichen Befruchtung sind in Deutschland zulässig. Unproblematisch ist aus Sicht des Gesetzgebers eine künstliche Befruchtung dann, wenn der Samen vom Ehepartner oder Lebenspartner kommt, die zukünftige Mutter Ehepartnerin oder Lebenspartnerin ist. Diese Art der Spende entspricht auch den Richtlinien der Bundesärztekammer. Die künstliche Befruchtung wird somit innerhalb einer Familie oder fest gefügten Partnerschaft durchgeführt. 

Künstliche Befruchtung mit anonym gespendeten Samen

Anders sieht es aus, wenn der Samenspender anonym bleibt. Eine Fremdsamenspende wird zwar vom Gesetzgeber nicht verboten, er gibt aber zu bedenken, dass die Anonymität des Spenders juristisch nicht durchsetzbar ist. Gesetzlich verankert steht jedem Menschen hat das Recht auf Kenntnis seiner genetischen Abstammung zu. Insofern darf einem Menschen, wenn er dies möchte, das Wissen von seinem leiblichen Vater nicht verweigert werden. Aufgrund dieser Rechtslage ist es auch nicht mehr gestattet, Behandlungsunterlagen, Name des Spenders, nach Ende der Aufbewahrungspflicht zu vernichten. Dies bedeutet, dass ein aus einer anonymen Samenspende gezeugtes Kind später ein Anrecht hat zu erfahren, wer den Samen gespendet hat.

Embryonenschutzgesetz ESchG 

Die rechtlichen Bedingungen beim praktischen Umgang mit Samen und Eizelle sind gegenüber anderen Ländern sehr streng und wurden im Embryonenschutzgesetz verankert. Genetische Untersuchungen von künstlich erzeugten Embryonen bevor sie in den Mutterleib kommen sind in Deutschland verboten. Ebenso darf es keine Auswahl des Geschlechts geben oder eine andere Art der Veränderung der Erbinformationen vorgenommen werden. Die Zahl der maximal implantierten Embryonen wird vom ESchG auf 3 beschränkt.

Richtlinien der Bundesärztekammer

Sehr umstritten sind die Richtlinien der Bundesärztekammer bezüglich einer anonymen Samenspende. Sie folgen dem Grundsatz, dass nur Ehepartner oder Partner in einer fest gefügten Partnerschaft Zugang zur Samenbank erhalten sollen. Speziell lesbischen Paaren oder allein stehenden Frauen mit Kinderwunsch wird somit der Zugang verwehrt. Ihnen bleibt nur der Weg ins Ausland oder zu einem Arzt der entgegen der Richtlinien der Bundesärztekammer handelt.

Wer trägt die Kosten?

Seit der Gesundheitsreform 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die Hälfte der Kosten für eine künstliche Befruchtung. Außerdem wurde die Zahl der möglichen Versuche von vier auf drei reduziert. Die Krankenkassen bezahlen auch nur dann noch, folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • herkömmliche Behandlungsmaßnahmen, wie alleinige hormonelle Stimulation oder Fertilisationsoperationen sind ohne Erfolg geblieben.
  • Es besteht eine hinreichende Aussicht, dass durch künstliche Befruchtung eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann.
  • Personen, die die Kostenübernahme in Anspruch nehmen möchten, müssen in einer Ehe zusammenleben.
  • Es dürfen nur ausschließlich Eizellen der Ehefrau verwendet werden.
  • Die Versicherten müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Frauen dürfen nicht älter als 40, sowie Männer nicht älter aus 50 Jahre sein.

Eine künstliche Befruchtung ist nicht „billig". Der Eigenanteil beträgt pro Versuch zwischen 1500 - 2500 €, je nachdem, wo die künstliche Befruchtung vorgenommen wird. Als mögliche Einrichtungen stehen Kliniken mit Reproduktionszentren oder private Kinderwunsch-Kliniken zur Wahl.

Private Krankenkassen leisten bei einer künstlichen Befruchtung 100% der Kosten. Wie viel Versuche und welche Leistungen dies einschließt, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich und muss daher für den konkreten Fall erfragt werden.

Fazit

Manchmal bleibt die erhoffte Schwangschaft trotz größter Bemühungen aus. Wenn natürliche "Praktiken" zur Schwangerschaft nicht helfen, bedeutet die künstliche Befruchtung für die meisten ungewollt kinderlosen Paare oft die letzte Hoffnung auf normalem Wege eine Familie zu gründen. Die angewandten Methoden haben sich diesbezüglich bewährt, obwohl sie nicht in jedem Fall zum Erfolg führen. Berücksichtigt werden sollten die hohen Kosten einer künstliche Befruchtung, die auch unabhängig vom Erfolg auf jeden Fall gezahlt werden müssen. Ebenso bleibt bei einer anonymen Samenspende zu bedenken, dass das Kind später ein Anrecht hat, zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist.