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Stillpausen sind gesetzlich geschützt

Viele junge Mütter sind beim Wiedereintritt in das Berufsleben verunsichert: Wird mein Arbeitgeber erlauben, dass ich mein Kind auch während der Arbeitszeit weiter stille?

In diesem Artikel:

Stillpausen sind gesetzlich geschützt

Es gibt ein gesetzlich geschütztes Recht auf Stillen. Plane deinen Wiedereinstieg sorgfältig. Sag deinem Arbeitgeber rechtzeitig vor Arbeitsantritt, dass du stillen und die gesetzlichen Stillzeiten in Anspruch nehmen wirst. Sprich vorher ab, ob du dein Kind zum Stillen bringen lassen möchtest oder zu den Stillpausen nach Hause fährst.

Stillen nützt allen

Du kannst auch die Stillzeit an Anfang oder Ende deiner Arbeitszeit legen oder in den Stillpausen in einem geeigneten Raum Milch abpumpen. Still dein Kind, wann immer du zu Hause bist. Wecke gegebenenfalls dein Kind zum Stillen, bevor du zur Arbeit gehst, es gewöhnt sich in der Regel rasch daran. Es kann sein, dass dein Kind nachts häufiger wach wird und bei dir sein möchte, wenn es tagsüber mehr von dir getrennt ist. Wenn du es dann in deiner Nähe hast und in deinem Bett stillst, kannst du dabei weiterschlafen.

Termine in deiner Region

Termine Rund ums Stillen in deiner Region.

Für den Arbeitgeber:
Gestillte Kinder erkranken deutlich seltener und wenn, dann weniger schwer als Kinder, die nicht gestillt werden. Das bedeutet weniger Fehlzeiten der Mütter. Die Gewährung von Stillzeiten erhöht die Zufriedenheit, die Unternehmens-Identifikation und die Produktivität der Mitarbeiterinnen. Stillzeiten sind für den Arbeitgeber zunächst ein Kostenfaktor, machen sich aber bezahlt.

Für die Mutter:
Sie kann auch bei zeitweiser Trennung vom Kind
eine besondere Nähe zu ihm behalten. Ihr Kind bekommt die Nahrung, die es braucht. Sie schützt ihre eigene Gesundheit, denn Frauen, die nicht stillen, haben ein erhöhtes Risiko, an Brustkrebs und anderen Krankheiten zu erkranken.

Für das Kind:
Es behält die Sicherheit der Nähe zur Mutter. Es erhält den vollen Immunschutz der Muttermilch.