Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag steigen
Die Kinderfreibeträge wurden im Jahr 2021 erhöht. Für verheiratete Paare stieg der Kinderfreibetrag von 5172 Euro auf 5460 Euro an. Zusammen mit den 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf sind das 8388 Euro.
2022 wurde auch der Grundfreibetrag erneut angehoben, auf 9.984 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
Unterhalt
Unterhaltspflichtigen Elternteilen wird im Jahr 2022 die Erhöhung der Unterhaltszahlungen Zähneknirschen bereiten. Die Beträge steigen pro Kind um einige Euro im Monat, während der Selbstbehalt bei 1160 Euro bleibt.
Unterhalt-Erhöhungen:
- Bei Kindern von 0 bis 5 Jahren auf 396 Euro.
- Bei Kindern von 6 bis 11 Jahren auf 455 Euro.
- Bei Kindern von 12 bis 17 Jahren auf 533 Euro.
- Bei volljährigen Kindern auf 569 Euro.
Die Zahlbeträge beim Unterhaltsvorschuss werden zusätzlich erhöht. Hierdurch soll die Überbrückung von finanziellen Engpässen leichter werden. Der Unterhaltsvorschuss kann beantragt werden und wird an Kinder bis 11 Jahre uneingeschränkt ausgezahlt. Für Kinder ab 12 Jahren gelten bestimmte Einschränkungen.
Unterhaltsvorschuss-Erhöhungen:
- Bei Kindern von 0 bis 5 Jahren von 165 Euro auf 174 Euro
- Bei Kindern von 6 bis 11 Jahren von 220 Euro auf 232 Euro
- Bei Kindern von 12 bis 17 Jahren von 293 Euro auf 309 Euro
Kindergeld-Erhöhung 2021
Ab Januar 2021 wurde das Kindergeld erhöht. Statt bislang 204 Euro für das erste und zweite Kind erhalten Eltern nun 219 Euro. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld von 210 auf 225, ab vier Kindern von 225 auf 235 Euro pro Kind.
Starke-Familien-Gesetz
Am 02. Januar 2019 wurde das Starke-Familien-Gesetz vom Bundeskabinett verabschiedet, das vor allem geringverdienende Eltern entlasten soll. Die Neuerungen sollen zwischen Juli 2019 und Januar 2020 in Kraft treten. Dazu zählen unter anderem höhere Kinderzuschläge zusätzlich zu Kindergeldzahlungen, um Geringverdiener vor Hartz-IV-Anträgen zu bewahren. Außerdem sollen starre Verdienstobergrenzen aufgehoben werden, durch die mögliche Sozialleistungen komplett entfielen. Die Änderungen werden in den Folgejahren weiter ausgebaut.
Kinderzuschlag: Erhöhungen seit 2019 und keine Einkommensgrenzen seit 2020
Mit dem 1. Januar 2021 hat sich der Kinderzuschlag erneut erhöht: von maximal 185 Euro auf 205 Euro pro Kind im Monat. Seit Januar 2020 sind die oberen Einkommensgrenzen entfallen. Außerdem wird seit diesem Zeitpunkt das Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, nur noch zu 45 Prozent, statt aktuell 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Brückenteilzeit: Sicher in Teilzeit
Am 1. Januar 2019 wurde die Brückenteilzeit eingeführt. Wer in Teilzeit arbeiten möchte, kann künftig für ein bis fünf Jahre seine Arbeitszeit verringern. Danach müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Diese befristete Teilzeit mit anschließendem "Brückenweg" zurück in die Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeitern, wenn der Beschäftigte mindestens ein halbes Jahr dem Betrieb angehört. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Angestellten den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.
Mutterschutz-Änderungen 2019
Seit dem 1. Januar 2019 ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle Arbeitsplätze im Unternehmen zu überprüfen – im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung für werdende Mütter. Unabhängig davon, ob im Betrieb nur Männer beschäftigt sind oder nicht, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass Schwangere oder Stillende gefahrlos arbeiten können.
Baukindergeld
Bereits seit September 2018 können Familien, die in ein Eigenheim investieren wollen, das sogenannte Baukindergeld beantragen. Dabei handelt es sich um eine jährliche Zuschusszahlung in Höhe von 1200 Euro pro Kind, die maximal zehn Jahre lang gewährt wird. Um die Leistung zu beanspruchen, darf das Jahreseinkommen der Eltern allerdings nicht 75000 Euro übersteigen, wovon allerdings pro Kind ein Freibetrag von 15000 Euro gestattet ist. Die Einkommenshöchstgrenze für eine Familie mit einem Kind liegt also bei 90000 Euro im Jahr, für eine Familie mit zwei Kindern bei 120000 Euro, usw.
Beachte: Diese Möglichkeit, Baukindergeld zu beziehen, sollte am 31. Dezember 2020 auslaufen, wurde nun aber bis 31.03.2021 verlängert. Die Baugenehmigung bzw. der Kaufvertrag muss folglich bis Ende März 2020 eingeholt / unterschrieben sein, damit das Baukindergeld bewilligt wird.
Krankenversicherung
Mit Beginn des Jahres 2019 sollen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sinken. Zusatzbeiträge sollen künftig zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt werden.
Kinderkrankengeld wegen Corona ausgeweitet
Der Bundestag und der Bundesrat haben im Januar den Weg frei gemacht für die Ausweitung und Verdopplung der Kinderkrankentage für berufstätige Eltern in der Corona-Krise. Dadurch wird das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt werden. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage.
Voraussetzungen sind, dass:
- sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
- das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Der Anspruch besteht nun auch in den Fällen, in denen das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut wird, weil die Schule oder die Einrichtung zur Kinderbetreuung pandemiebedingt geschlossen sind.