4D- und 3D-Ultraschall in der Schwangerschaft: Wann die Untersuchung sinnvoll ist
Die besonderen Ultraschall-Methoden ermöglichen es Eltern, schon vor der Geburt ihr Baby zu betrachten. Hier mehr über die Ultraschalluntersuchungen lesen!
3D-Ultraschall und 4D-Ultraschall in der Schwangerschaft (PND)
Wann: Ist in der gesamten Schwangerschaft möglich.
Wie: Ultraschall.
Wo: Bei der Frauenärztin oder in der Klinik.
Was: Bei einer Ultraschalluntersuchung fährt die Frauenärztin mit dem Schallkopf des Ultraschallgeräts über die Bauchdecke. Dabei werden Schallwellen in einer Frequenz ausgesendet, die für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar ist. Das Körpergewebe wirft diese Schallwellen zurück wie ein Echo, und zwar je nach Struktur der Organe unterschiedlich stark. Aus dem Echo errechnet ein Computer daraufhin das Bild von Gebärmutter und Bauchraum. Dieses wird auf dem Monitor sichtbar. Zum Standard in der Schwangerschaftsvorsorge gehören drei sogenannte Basisultraschall-Untersuchungen. Diese liefern in der Regel zweidimensionale Bilder des Embryos bzw. des Fötus. Bei einem 3D-Ultraschall errechnet das Gerät hingegen ein räumliches, also dreidimensionales Bild des Ungeborenen. Dieses ist besonders hochauflösend, sodass in der fortgeschrittenen Schwangerschaft sogar Gesichtsstrukturen erkennbar werden. Bei einem 4D Ultraschall werden zusätzlich die Bewegungen in Echtzeit dargestellt. Man nennt ihn daher auch 3D-Live-Utraschall.
Nutzen: Der 3D-Ultraschall und der 4D-Ultraschall werden nicht als Standarduntersuchung durchgeführt, weil darin kein medizinischer Mehrwert gesehen wird. Wenn der Basisultraschall bereits Auffälligkeiten ergeben hat, kann er zur Feindiagnostik eingesetzt werden. Die Technik kann dann zum Teil genauere Bilder liefern.
Ergebnis: Die Qualität und Aussagekraft der Bilder kann stark schwanken. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Erfahrung der Untersuchenden.
Risiken: Ob Ultraschallwellen dem Ungeborenen schaden können, ist nicht abschließend geklärt. Einige Studienergebnisse deuten darauf hin, dass die Wellen im 1. Schwangerschaftsdrittel die Entwicklung der Gehirnzellen im Fötus stören können. Schwangere sollten sich vor jeder Ultraschall-Untersuchung über Nutzen und Risiken informieren. Kritische Wissenschaftlerinnen und Ärztinnen empfehlen Ultraschall-Untersuchungen nur in medizinisch begründeten Fällen. Ihr Rat: so selten und so kurz wie möglich mit der geringsten Intensität. (Mehr Infos auf www.greenbirth.de und www.isppm.de).
Besondere Vorsicht ist bei einer 3D-/4D-Ultraschall-Untersuchung geboten: Hier kann die zugelassene Schallwellenbelastung überschritten werden. Da diese Methode gerne zum sogenannten „Baby Watching“ eingesetzt wird, ist das Ungeborene besonders langen Untersuchungszeiten ausgesetzt. Ultraschall-Kritiker empfehlen das Anfertigen von Erinnerungsfotos und -videos des Kindes deshalb nur im Rahmen der diagnostischen Ultraschall-Untersuchungen.
Gesundheitliche Folgen für die Mutter: Eine Ultraschall-Untersuchung hat für die Mutter keine gesundheitlichen Folgen.
Kosten: Wenn der Basisultraschall Auffälligkeiten ergeben hat, kann die Ärztin eine Überweisung für eine Feindiagnostik ausstellen. Falls dabei ein 3D-Ultraschallgerät zum Einsatz kommt, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ansonsten handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung. Die Kosten für den 3D-Ultraschall und 4D-Ultraschall können dann je nach Umfang zwischen etwa 50 und 150 Euro schwanken.
Experteneinschätzung von Dr. Sven Hildebrandt, Professor für Frauenheilkunde und Geburtshilfe:
„Hinsichtlich des 3D/4D-Ultraschalls ist der diagnostische Nutzen im Vergleich zum „normalen“ 2D-Ultraschall kaum erhöht – auch wenn viele Diagnostiker das nicht gern zugeben. Es geht hier in erster Linie um „schöne“ Bilder vom Kind. Die Schwangere sollte sich immer bewusst sein, dass es sich dabei um virtuelle und vom Können des Untersuchers stark manipulierbare Darstellungen handelt, die nicht der Wirklichkeit entsprechen und das „innere Bild“ der Schwangeren von ihrem Kind nicht verdrängen oder gar ersetzen dürfen!“