Kinderwagen dürfen im Treppenhaus stehen
Hilfe bekommen sie jetzt durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Das hat in einem Urteil bestätigt, der Kinderwagen darf ins Treppenhaus gestellt werden, wenn die Größe des Hausflures das Abstellen zulässt. Jedoch muss das kindliche Transportmittel regelmäßig genutzt werden, denn das Treppenhaus darf nicht zum Lager- und Abstellraum verkommen. Eine Ausnahme gibt es jedoch, ist ein Aufzug im Haus, muss der Wagen mit in die Wohnung genommen werden. Dann ist es den Nachbarn nicht zuzumuten, dass das Gefährt im Hausflur steht.
Versicherungskonditionen checken
Achtung bei Diebstählen! Eltern sollten sich vorher genau erkundigen, ob ihre Hausratversicherung einen aus dem Treppenhaus gestohlenen Kinderwagen auch ersetzt. Grundsätzlich sind diese nur innerhalb der Wohnung versichert.